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preparatory:AB 207757

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-12-05

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion hat in der ersten Runde das Konzept der Kommissionsmehrheit unterstützt und wird auch in dieser zweiten Runde das nun angepasste Konzept der Kommissionsmehrheit unterstützen, dies aus drei Gründen:

1. Wir sind in einem Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat, und es wäre an der Zeit, sich gedanklich mit einer Kompromisslösung auseinanderzusetzen und den Krieg der Eitelkeiten zu beenden, auch wenn diese Debatte live am Schweizer Fernsehen übertragen wird.

2. Die jetzige Lösung der Kommissionsmehrheit ist aus bürokratischer Sicht zwar etwas weniger gut als die erste Lösung, aber aus unserer Sicht immer noch vertretbar, was die Bürokratie betrifft.

3. Das Wichtigste für uns ist, dass die Lösung der Kommissionsmehrheit die Personenfreizügigkeit schützt; das ist richtig, weil am 9. Februar 2014 kein Entscheid gegen die Personenfreizügigkeit gefällt worden ist.

So weit, so gut. Wir sind aber nach wie vor dezidiert der Meinung, dass mit diesem Gesetz der Volksauftrag noch nicht umgesetzt ist. Wir sind mit diesem Gesetz nicht am Ende, sondern am Anfang eines Prozesses. Es ist ein erster Schritt, und weitere Schritte müssen folgen, vor allem drei Schritte: Erstens muss der Bundesrat weiterhin verhandeln; zweitens müssen wir die Frage über das Verhältnis der Bilateralen in der Verfassung klären, und zwar mit dem Stimmvolk; drittens müssen wir die Zuwanderung senken.

Zum ersten Schritt: Verhandeln kann der Bundesrat nun dank einem Zeitgewinn. Wir haben mit diesem Gesetz das Korsett der dreijährigen Übergangsfrist abgelegt, und der Bundesrat kann dadurch externen Faktoren, beispielsweise der neuen Situation nach der Brexit-Abstimmung, viel besser Rechnung tragen. Er kann auch auf Reformbestrebungen und Reformbedarf, die innerhalb der Europäischen Union absehbar sind, reagieren. [PAGE 1997]

Zum zweiten Schritt: Wir behaupten - und das tun wir schon seit der Volksabstimmung -, dass das Schweizervolk im Februar 2014 zwar Ja gesagt hat zu einer tieferen Zuwanderung, nicht aber die Bilateralen über Bord werfen wollte. Andere behaupten das Gegenteil. Beantworten kann diese Frage nur das Stimmvolk - also stellen wir diese Frage doch dem Stimmvolk! Wir haben keine Angst davor. Der Gegenvorschlag zu Rasa bietet dafür demnächst eine Gelegenheit, bei der wir die Verfassung und damit den Volkswillen präzisieren lassen können, und zwar vom Stimmvolk selber.

Zum dritten Schritt: Wir müssen die Zuwanderung senken. Damit sage ich auch, dass die Zuwanderung mit dieser Gesetzesänderung noch nicht im gewünschten Ausmass gesenkt ist. Unser Rezept zur Senkung der Zuwanderung ist klar: eine konsequente Förderung inländischer Arbeitskräfte. Das Potenzial ist bei Weitem nicht ausgeschöpft. Unsere Motion 14.3844, welche gesetzliche Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte verlangt - damit ist nicht der Inländervorrang gemeint, sondern eine konsequente Ausschöpfung dieses Potenzials -, ist schon lange angenommen, schlummert seitdem allerdings in einer bundesrätlichen Schublade vor sich hin, und das ist nicht gut. Wir gehen auch davon aus, dass alle diejenigen, die jetzt am lautesten nach einer tiefen Zuwanderung schreien, auf unserer Seite kämpfen werden, wenn wir das nächste Mal hier drin über die Individualbesteuerung oder über echte, glaubhafte Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern diskutieren.

Das Konzept der Kommissionsmehrheit, das wir heute verabschieden, ist für uns gut. Es ist ein erster Schritt; wir müssen uns bewusst sein, dass uns weitere, möglicherweise viel wichtigere Schritte noch bevorstehen.