preparatory:AB 210548
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-27
Wortprotokoll
Im Moment ist die Festlegung dieses Zinsfusses organisatorisch Sache des EFD. Das lässt fast die Vermutung zu, dass sich die Motion zu stark in operative Geschäfte einmischt, denn es ist eine technische Frage, diesen Zinssatz zu bestimmen, und das EFD hat ihn in den vergangenen Jahren immer den Marktverhältnissen angepasst. Der Vergütungszins lag seit 2010 und für die Jahre bis 2012 bei 1 Prozent. Er wurde dann für die Jahre 2013 bis 2016 auf 0,25 Prozent gesenkt. Ab 2017 haben wir diesen Zinssatz auf 0 Prozent gesenkt.
Diese Massnahme ist aus unserer Sicht gerechtfertigt. Wenn Sie das vergleichen mit den durchschnittlichen Zinsen auf Spareinlagen, dann sehen Sie, dass diese noch 0,06 Prozent betragen. Es kann nicht Aufgabe des Bundes sein, quasi Bank zu spielen, Steuervorauszahlungen entgegenzunehmen und diese wesentlich höher zu vergüten, als das in anderen Fällen der Fall ist. Es ist ja keine Abschaffung auf ewige Zeiten, sondern es ist eine Anpassung an die Marktverhältnisse.
Ich denke, wir können diesen Zinsfuss dann wieder erhöhen oder etwas für die Steuervorauszahlungen vergüten, wenn diese Vorauszahlungen gefragt sind. Im Moment ist es aber eindeutig eine Kapitalanlage. Es ist nicht Sinn und Zweck des Bundes oder der Steuerverwaltung, hier Bank zu spielen, hier Anlagen quasi zu vergüten, die im schlimmsten Fall mit einem Negativzins platziert werden müssen. Jetzt - das spüren wir aus den vielen Vorauszahlungen - wird das von vielen Firmen benutzt, um ihr Geld anzulegen. Wenn Sie dann einen Negativzins nehmen und diesen mit den 0,25 Prozent vergleichen, die Sie mit der Motion fordern, sehen Sie, dass das in dieser Zeit eine ganz beachtlich gute Anlage ist. Ich denke, wir sollten hier auf diesem technischen Niveau bleiben. Wir vergüten etwas für eine Vorauszahlung, für die wir eine Gegenleistung haben. Wir haben dann dieses Geld, das wir unmittelbar auch nicht platzieren können, und das macht so keinen Sinn.
Ich verstehe diese Motion nicht ganz. Denn Sie setzen damit kein politisches Signal gegen Vorauszahlungen. Das wird auch nicht so verstanden. Vielmehr bezahlen Firmen Geld ein, wenn sie Geld haben und eine Möglichkeit suchen, es besser zu platzieren. Wir haben dann ja auch die Möglichkeit der Verzugszinsen bei späterer Zahlung. Das Instrument ist ein technisches Instrument, das im Zusammenhang mit den Steuerpflichtigen spielt und gespielt hat. In der aktuellen Situation der tiefen Zinsen oder sogar der Negativzinsen der Nationalbank macht es keinen Sinn, Vorauszahlungen zu vergüten. Das kostet uns auch Geld.
Beim nächsten Vorstoss, den Sie lancieren, geht es um ein Sparprogramm. Hier müssen Sie nicht einmal sparen, sondern Sie sollten einfach mit einer vernünftigen Politik, mit einer vernünftigen Zinspolitik den Bund nicht zwingen, Geld auszugeben, wenn es nicht nötig ist. Wenn wir schon sparen oder wenn wir schon mit Ausgaben vorsichtig sein wollen, dann können wir hier ein gutes Beispiel geben.
Ich bitte Sie also, diese Motion Ihrer Kommission abzulehnen. Es handelt sich um eine technische Frage, ob diese Vorauszahlungen verzinst werden sollen. Es ist bewusst auf technischer, operativer Stufe im Finanzdepartement angesiedelt, nicht einmal im Bundesrat. Das sollten wir, denke ich, auch so belassen, damit das auch ein Instrument bleibt, das nicht politisch, sondern eben technisch ist. Man kann einfach nicht mit jeder Steuereinnahme und mit jedem Steuerabzug Politik machen. Dessen sollten wir uns auch hier bewusst sein. Eine technische Anlage bleibt technisch. Nicht jedes Instrument bei den Steuern eignet sich dazu, dass man damit Politik macht. [GZ]
Ich bitte Sie also, diese Motion abzulehnen.