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preparatory:AB 210736

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat bei der Zusatzfinanzierung und beim Interventionsmechanismus mit knappen Mehrheiten an der nationalrätlichen Fassung festgehalten: am Interventionsmechanismus gemäss Vorlage 3 mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, an der Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um ungenügende 0,6 Prozent statt 1 Prozent mit 13 zu 12 Stimmen. Namens der starken Minderheit beantrage ich Ihnen, dem Konzept des Ständerates zu folgen, das heisst, von einem Interventionsmechanismus mit automatischer Rentenaltererhöhung abzusehen. Damit beantrage ich Ihnen, nicht auf Vorlage 3 einzutreten, stattdessen bei Artikel 113 AHVG dem Ständerat zu folgen und beim Primat der Politik zu bleiben, falls der Stand des AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken sollte.

Ich weise darauf hin, dass der Ständerat wie bereits seine vorberatende Kommission einstimmig beschlossen hat, nicht auf Vorlage 3 einzutreten und diese Revision nicht mit einer Rentenaltererhöhung zu belasten. Bei Vorlage 2 will die Kommissionsminderheit die Mehrwertsteuer in drei Schritten um 1 Prozent erhöhen, wobei tatsächlich eine erste Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent per 2021 mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre erfolgen wird und eine zweite um 0,4 Prozent per 2025. Die Umlagerung der 0,3 Prozent aus dem IV-Fonds in den AHV-Fonds führt daher faktisch nicht zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, sondern führt den Status quo weiter. Die Haushalte werden eine erste Erhöhung der Mehrwertsteuer folglich erst 2021 zu spüren bekommen, sofern die Reform 2018 in Kraft treten wird.

Es muss nochmals betont werden, dass das Mehrwertsteuerprozent einzig für die Finanzierung der demografisch bedingten Mehrkosten der AHV nötig ist. Wir haben die Wahl zwischen zusätzlichen Mitteln oder einer Erhöhung des Rentenalters. Eine Rentenaltererhöhung hat aber derzeit bei der Bevölkerung keine Chance. Das bestätigen sämtliche Umfragen, einmal mehr jüngst auch Vimentis. Demnach unterstützt die Mehrheit der Bevölkerung hingegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV um 1 Prozent. Mit der vorliegenden Revision stellen wir die Altersvorsorge bis 2030 auf eine solide Grundlage. Das bedeutet, dass wir im Anschluss an diese mit der nächsten Reform beginnen müssen, welche die Altersvorsorge nachhaltig an die demografischen Realitäten anpasst und eine Erhöhung des Rentenalters zum Thema haben muss.

Die Arbeitgeber sind nun aber gefordert, Mitarbeitende so lange arbeiten zu lassen, wie sie wollen, und auch ältere Mitarbeitende neu anzustellen. Um eine Rentenaltererhöhung referendumsfähig zu machen, braucht die Bevölkerung das Vertrauen in die Wirtschaft, dass genügend Arbeitsplätze für ältere Mitarbeitende vorhanden sind und Alter allein nicht mehr ein Nichtanstellungsgrund ist.

Mit der Flexibilisierung des Rentenalters bringt diese Vorlage Chancen, z. B. die Chance für Arbeitnehmende, ihre Rente zu verbessern, wenn sie über das Referenzrentenalter hinaus arbeiten. Und Arbeitgeber können den Tatbeweis erbringen, dass sie nicht bloss politisch eine Erhöhung des Rentenalters fordern, sondern auch bereit sind, ältere Mitarbeitende zu beschäftigen. Um eine Rentenaltererhöhung referendumsfähig zu machen, müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass sie auch so lange Arbeit finden.

Mit der Altersvorsorge 2020 steht eine ebenso komplexe wie technische Reform an, wie bei der Unternehmenssteuerreform III. Auch diese Reform löst Verunsicherung und Ängste aus, hier über die Sicherheit der eigenen Rente. Während in den letzten Jahren verschiedene Steuerreformen auf Kantons- und Bundesebene erfolgreich waren, ist in diesem Jahrhundert bei der Altersvorsorge noch keine Reform gelungen. Bei der AHV gab es zwischen 1947 und 1995 zehn Revisionen; seither sind alle Revisionen gescheitert. Zuletzt hat das Volk vor sechs Jahren eine versicherungsmathematisch klar begründete Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit 73 Prozent Neinstimmen abgelehnt, obwohl die bürgerlichen Parteien im Rat geschlossen dafür waren. Ich möchte daher an die Vertreter der Kommissionsmehrheit appellieren, aus dem Abstimmungsdebakel bei der Unternehmenssteuerreform III zu lernen und nicht einfach so zu tun, als hätte es diese Schlappe nie gegeben. Ein Scheitern dieser Altersreform in Kauf zu nehmen wäre verantwortungslos und ist zudem die teuerste Variante überhaupt. Die Folgen wären gravierender als bei der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Die AHV würde defizitär, und in der zweiten Säule würden mehrere Milliarden Franken umverteilt, alles zulasten der nachfolgenden Generation.

Im Namen der starken Kommissionsminderheit bitte ich Sie daher, eine referendumsfähige Vorlage zu erstellen und dem Konzept des Ständerates und damit der Minderheit zu folgen.

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