preparatory:AB 211214
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01
Wortprotokoll
Art. 1 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 [GZ]
...
d. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates [GZ]
...
Abs. 3 [GZ]
Streichen
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Reimann Lukas, Geissbühler, Gössi, Nidegger, Portmann, Schwander, Tuena, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)[GZ]
Abs. 2 Bst. a [GZ]
a. Geldspiele, welche nicht gewerbsmässig durchgeführt werden und an welchen nur einmalige Einsätze von maximal 100 Franken pro Person geleistet werden können;
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Mazzone, Pardini, Ruiz Rebecca)[GZ]
Abs. 2 Bst. d [GZ]
d. Gewinnspiele zur Verkaufsförderung, an denen zu den gleichen Bedingungen wie bei Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts auch gratis teilgenommen werden kann, sofern die Veranstalterin einen Beitrag gemäss Artikel 122 Absatz 5 an gemeinnützige Institutionen zur Förderung des demokratischen Staatswesens und der allgemeinen politischen Bildung in der Schweiz leistet;
[VS]
Antrag Reimann Lukas [GZ]
Abs. 2 Bst. b [GZ]
b. Geschicklichkeitsspiele und Turnierpoker Texas Hold'em, die weder automatisiert noch interkantonal, noch online durchgeführt werden;
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Eidgenössische Spielbankenkommission vertrat die Auffassung, Pokerturniere der Variante Texas Hold'em könnten unter bestimmten Voraussetzungen Geschicklichkeitsspiele darstellen. Die Organisation solcher Pokerturniere war so zulässig. Mit Urteil vom 20. Mai 2010 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Spielbankenkommission nicht kompetent genug sei, zu entscheiden, ob Texas Hold'em einen Geschicklichkeitsanteil von über 50 Prozent habe. Die Wirkung: Spieler wandern ins Internet und ins Ausland sowie zu illegalen Clubs ab. Schweizer Pokersportvereine sind zumeist tot. Darum verlangte das Parlament eine Revision, im Nationalrat mit 162 zu 2 Stimmen. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Spielbankenkommission damals richtig lag: Poker in der Turniervariante ist kein Glücksspiel, sondern Geschicklichkeits- und Strategieelemente dominieren. Das lässt sich auch mathematisch belegen: Es werden nämlich rund 75 Prozent der Hände ohne Showdown gewonnen. Bei 103 000 000 untersuchten Händen hat das auch schon einige Aussagekraft. Damit wird nämlich belegt, dass ein Spieler durch sein Setzverhalten das Spiel beeinflusst und nicht die Karten. Oft wird argumentiert, dass zwar Geschick notwendig ist, aber das Spiel überwiegend durch das Kartenglück gelenkt wird. Diese Studie besagt nun genau das Gegenteil. Denn ob man nun Asse oder 7-2 hält, ist nebensächlich. Es geht darum, durch eine geschickte Strategie die Hand zu gewinnen. Ein weiterer interessanter Aspekt der Studie ist, dass nur rund die Hälfte der Showdowns von der besten Hand aller anfänglich im Spiel befindlichen gewonnen wird. Oder anders gesagt, nur 50 Prozent der Starthände, die am River die beste Hand wären, werden überhaupt bis zum River gespielt. Oft ist es so, dass die Hand sogar schon preflop gefoldet wurde. Bei 7-2 und einem Flop von 7-7-2 nicht verwunderlich. Aber wie oft hat man schon erlebt, dass jemand tatsächlich mit der besseren Hand aus einem Pot geblufft wurde. Wiederum ist damit bewiesen, dass ein Spieler durch Setzverhalten und Strategie die Hand gewinnen kann und die Karten nicht ausschlaggebend sind.
[VS]
Art. 1 [GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
Al. 1 [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2[GZ]
...
d. Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]
...
Al. 3 [GZ]
Biffer
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Reimann Lukas, Geissbühler, Gössi, Nidegger, Portmann, Schwander, Tuena, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)[GZ]
Al. 2 let. a [GZ]
a. aux jeux d'argent qui ne sont pas exploités professionnellement et pour lesquels seules des mises uniques d'au maximum 100 francs par personne peuvent être engagées;
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Mazzone, Pardini, Ruiz Rebecca)[GZ]
Al. 2 let. d [GZ]
d. aux jeux concours destinés à promouvoir les ventes auxquels il est possible de participer gratuitement aux mêmes conditions que si une mise d'argent avait été engagée ou un acte juridique conclu, pour autant que l'exploitant verse une contribution à des institutions d'utilité publique au sens de l'article 122 alinéa 5 pour la promotion de la démocratie et de la formation politique générale en Suisse;
[VS]
Proposition Reimann Lukas
Al. 2 let. b [GZ]
b. aux jeux d'adresse et aux tournois de poker Texas Hold'em qui ne sont exploités ni de manière automatisée, ni au niveau intercantonal, ni en ligne; [PAGE 104]