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preparatory:AB 214426

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Der Bund will Anreize dafür schaffen, dass Kantone und Gemeinden mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit weiter zu fördern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Dieser Betrag soll insbesondere negative Erwerbsanreize für Mütter abbauen und helfen, im Rahmen der Fachkräfte-Initiative das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen.

Die Vorlage des Bundesrates setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen sollen in einem Zeitraum von fünf Jahren Finanzhilfen an die Kantone ausgerichtet werden, mit dem Ziel, dass Kantone und Gemeinden ihre Subventionen zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöhen. Für dieses Anreizsystem sieht der Bundesrat insgesamt 82,5 Millionen Franken vor. Zum andern sollen im selben Zeitraum Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern unterstützt werden. Dafür sind maximal 14,3 Millionen Franken vorgesehen.

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern beteiligt sich in der Schweiz die öffentliche Hand bedeutend weniger an den hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Deshalb lohnt sich in der Schweiz die Erwerbstätigkeit beider Elternteile häufig nur bedingt oder gar nicht. Erschwerend ist auch, dass Eltern bei unregelmässigen Arbeitszeiten oder während der Schulferien kein passendes Betreuungsangebot finden.

Der Bundesrat will deshalb Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Jeder Kanton soll während maximal drei Jahren vom Bund unterstützt werden können. Die Beteiligung des Bundes soll dabei von Jahr zu Jahr abnehmen. Der Bundesrat will zudem Projekte mitfinanzieren, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So sollen zum Beispiel Projekte für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder Projekte für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gefördert werden. Diese Projekt-Finanzhilfe kann sowohl Kantonen und Gemeinden als auch juristischen und natürlichen Personen gewährt werden.

In der Wintersession 2016 war der Ständerat mit 24 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage dann mit 26 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Der Kredit wurde mit 23 zu 15 Stimmen und ebenfalls bei 5 Enthaltungen angenommen. Mit 13 zu 11 Stimmen hat auch die WBK-NR beschlossen, der Vorlage zuzustimmen und damit Finanzhilfen von knapp 100 Millionen Franken zu gewähren.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie weist darauf hin, dass es sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung um eine kantonale und kommunale Aufgabe handelt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Sparprogramme könne sich der Bund nicht erlauben, in einem solchen Bereich die Kantone zu unterstützen.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Vorlage und unterstreicht die Bedeutung der längerfristigen finanziellen Entlastung der Eltern. Es handle sich, so heisst es, um zwei neue Arten der Finanzhilfe und nicht einfach um eine weitere Verlängerung derjenigen aus dem Jahr 2003. Es sei zu erwarten, dass durch die Vergünstigung der Betreuungsangebote der Grad der Erwerbstätigkeit der Eltern erhöht werde. Damit - ich danke Ihnen für etwas Ruhe! - würden zudem den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuererträge zufliessen.

Die WBK-NR hat also beschlossen, Bundesrat und Ständerat zu folgen. Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen und die Mehrheit der WBK-NR zu unterstützen.