preparatory:AB 218971
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Diese Vorlage enthält zwei neue Erlasse. Der Grund dafür findet sich in der Banken- und Finanzkrise, die noch immer universelle Folgen zeitigt und nicht wirklich bewältigt ist. Der Finanzmarkt ist aus dem Ruder gelaufen, von daher rührt der Regelungsbedarf. Doch die offizielle Politik hat zunehmend Beisshemmungen. Es wird Normalität simuliert, wo nach wie vor der Ausnahmezustand herrscht. Das ist auch vorliegend der Fall.
Der Rückweisungsantrag der Minderheit betrifft nur das Finanzinstitutsgesetz. Dieses regelt die Aufsicht im Vermögensverwaltungsgeschäft. Die normalste Lösung wäre und ist, der Finma - das ist die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde - generell die Aufsicht zu übertragen. Das ist gemäss Entwurf nun aber nur zum Teil der Fall. Die Finma bliebe wie bisher zuständig bei Kollektivvermögen wie zum Beispiel denjenigen von Pensionskassen. Die Aufsicht über Vermögensverwalter individueller Vermögen würde sie dagegen nicht direkt ausüben können.
Warum das? Die Branche hat sich dagegen gewehrt - leider mit Erfolg. Der Entwurf sieht nun eine Selbstregulierungsorganisation mit Bewilligung der Finma vor. Wir Grünen halten das für einen Zwitter; das ist weder Fisch noch Vogel. Die Aufsichtsbehörde im Finanzmarkt ist die Finma, sie ist neutral und objektiv. Wäre sie die Aufsichtsbehörde, so wäre das die einfachere und ziemlich sicher auch finanziell günstigere Lösung. Sie würde sich auch nicht dagegen wehren, im Gegenteil. Die Lösung gemäss Entwurf ist kompliziert, weil die Finma nicht nur Bewilligungsbehörde der privaten Aufsichtsorganisationen wäre, sondern im Ernstfall dann doch die Entscheide treffen müsste. Nur sie hat hoheitliche Kompetenzen und würde zum Beispiel die Liquidation bei einem Lizenzentzug durchführen.
Wir beantragen deshalb Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die der Finma die Aufsicht über die Finanzdienstleister zuweist, diese regelt und erklärt.
Ich komme zum Eintretensreferat für die grüne Fraktion. Das Grundanliegen dieses Geschäfts ist der bessere Schutz der Anleger. So steht es im Zweckartikel des Finig. Den Anstoss dazu hat die Finanzkrise gegeben: Viele Kunden sind schlecht beraten worden, manche haben viel Geld verloren. In der Botschaft des Bundesrates ist dieser Schutzgedanke der rote Faden. Die Fraktion der Grünen beantragt daher, auf die Vorlage einzutreten.
Das Geschäft umfasst zwei Erlasse und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen. Das Fidleg will neben dem Kundenschutz die Wettbewerbsbedingungen verbessern. Es stellt Verhaltensregeln darüber auf, wie Finanzdienstleistungen zu erbringen und wie Finanzinstrumente anzubieten sind. Das Gesetz soll der Kundschaft die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern. Zu den Mitteln gehören Prospekte und Basisinformationen, aber auch Erkundigungspflichten der Dienstleister. Damit würde die Richtung für die Fraktion der Grünen stimmen. Doch Kommission und Ständerat schwächen den Kundenschutz so, dass das neue Gesetz das bestehende Recht unterlaufen kann, nachzulesen im Artikel von Frau Professorin Susan Emmenegger in der "NZZ" vom 7. September 2017, auf Seite 29. Das lehnen wir klar ab. Nötig wäre zudem, bei den Krediten selbst, in den Kreditbeschreibungen und bei der Ausbildung der Kundenberater und Vermögensverwalterinnen soziale und ökologische Kriterien einzubeziehen. Investitionen sollen der Zukunft, nicht der Vergangenheit dienen. Bundesrat und Kommission sehen aber nichts dergleichen vor und ignorieren damit auch die Hinweise von Fachleuten. [PAGE 1297]
Im Finanzinstitutsgesetz wird die Aufsicht über Finanzdienstleister im Vermögensverwaltungsgeschäft geregelt. Für Verwalter von Kollektivvermögen bleibt wie bisher die Finma zuständig. Es gelten die Regeln, die bislang im Börsengesetz und im Kollektivanlagengesetz standen. Sie sind strenger als jene für Vermögensverwalter von Individualvermögen. Wie ausgeführt, halten wir das für richtig. Doch sollen die Verwalter privater Vermögen von einer Selbstregulierungsorganisation mit Bewilligung der Finma beaufsichtigt werden. Das ist zu weich und zu kompliziert. Wir verlangen, dass alle Vermögensverwalter direkt der Finma zu unterstellen sind. Das ist sachlich stimmiger und vermutlich auch kostengünstiger. Die Fraktion der Grünen unterstützt deshalb den Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert.
Wer soll dem Gesetz unterstellt sein? Der Bundesrat wollte eine umfassende Lösung und bezog neben Banken usw. auch die Versicherungen mit ein. Diese sind in grossem Stil und zunehmend in diesen Bereichen tätig. Die Kommission will nun aber die Versicherungsbranche später in einem Spezialgesetz regulieren. Wir wollen kein solches Später: Die Regulierung muss gleichzeitig mit dem Fidleg erfolgen.
Dagegen unterstützen wir den Antrag der Kommission bzw. den Beschluss des Ständerates, das Bankeninsolvenzrecht in eine separate Vorlage auszugliedern und in eine ordentliche Vernehmlassung zu geben. Eine solche hat zu diesen Bestimmungen bislang nicht stattgefunden. Es ist wichtig, dass die Behörden die rechtsstaatlichen Grundsätze befolgen. Diese sehen eine Vernehmlassung vor.
Aus demselben Grund ist die Fraktion der Grünen für den Antrag, die Neuregelung der Genossenschaftsbanken in eine separate Vorlage zu überführen. Der Ständerat hatte hier neue Bestimmungen durchgewinkt. Die WAK-NR verlangt eine ordentliche Vernehmlassung und damit die Möglichkeit einer vertieften Diskussion. Das ist wichtig, es geht um einschneidende Veränderungen des Genossenschaftsrechts.
Auch die Auswirkungen neuer Artikel über Fintech-Unternehmen inklusive der Änderungen zugehöriger Erlasse wie des Konsumkreditgesetzes müssen genauer geprüft werden. Die Fraktion der Grünen opponiert nicht allen Inhalten, aber zu einer seriösen Gesetzgebung gehört eine richtige Vernehmlassung. Ein zu hohes Tempo rächt sich in aller Regel. Wir empfehlen, hier der Minderheit zu folgen.
Fazit: In der Kommissionsversion wiegen Fragen zu Anlegerschutz, Äquivalenz und Marktzutritt nun weniger. Wir Grünen fordern eine seriöse Gesetzgebung, nachhaltigere Gesetzesbestimmungen, echten Kundenschutz und eine unabhängige Aufsicht. Sonst lehnen wir die Vorlage am Schluss ab.