preparatory:AB 22558
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Ich kann mich kurz fassen: Artikel 99 regelt den militärischen Nachrichtendienst. Für die Armee hat der Nachrichtendienst eine zentrale Bedeutung. Das Aufwuchssystem, das im Armeeleitbild ja dargestellt ist, erfordert geradezu einen Nachrichtendienst. Wie wollen Sie sich sonst auf eine erhöhte Bedrohung vorbereiten, wenn Sie keine verlässlichen Informationen haben? Ohne verlässliche Informationen wäre dies nicht möglich. Der militärische Nachrichtendienst allein genügt in solchen Fällen aber nicht. Die komplexen Bedrohungen unserer Zeit erfordern einen koordinierten Nachrichtendienst, der mit Koordinierungskompetenzen ausgerüstet ist. Erforderlich ist also ein vernetzter Nachrichtendienst; ein solcher ist wirklich unentbehrlich. Dazu müssen Querinformationen genutzt werden können. Deshalb ist es unverständlich, dass dies mit diesen Minderheitsanträgen jetzt unterbunden werden soll. Es muss die Möglichkeit geben, Quellen zu schützen. Das ist ganz zentral, da Sie ohne diese Möglichkeit keine Informationen bekommen. Der persönliche Datenschutz ist durch das Datenschutzgesetz zu gewährleisten, Frau Garbani, und nicht in diesem Gesetz.
Deshalb möchte ich Sie bitten, alle Minderheitsanträge zu Artikel 99 abzulehnen und durchwegs der Mehrheit zuzustimmen.