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preparatory:AB 228182

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Wenn mein Votum jetzt ähnlich tönt wie das von Frau Häsler, dann hat das damit zu tun, dass wir uns politisch sehr nahe sind. Bevor wir uns an die Beratung der Vorlage machen, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, was die Ergänzungsleistungen sind und wie viele Menschen in unserem Land von dem betroffen sind, was wir heute hier entscheiden.

Ergänzungsleistungen brauchen wir deshalb, weil sowohl die Renten der AHV als auch diejenigen der IV nicht existenzsichernd sind. Sie sind es für viele nicht einmal dann, wenn noch eine kleine Rente der Pensionskasse dazukommt. Es geht also um Existenzsicherung. Es geht darum - und das muss unser Ziel sein -, auch Rentnerinnen und Rentnern ein Leben in Würde zu sichern. Es geht darum, dieses enorm wichtige Netz der sozialen Sicherheit nicht zu beschädigen. Ein Leben mit Ergänzungsleistungen ist ein Leben mit dem Existenzminimum. Wenn Sie die Beträge einmal genau anschauen und auf einen Monat umrechnen, können Sie sich das besser vorstellen.

Die Zahlen, wie viele Personen von der Vorlage betroffen sind oder, besser gesagt, wie viele im Moment eine EL-Rente beziehen, wiederhole ich nicht. Frau Häsler hat sie eben aufgeführt. Was ich jedoch sagen möchte: Wenn hier die Zunahme der Zahl der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger beklagt wird, müssen Sie wissen, dass das deshalb so ist, weil die Renten auch immer geringer werden. Das trifft ganz besonders für die Pensionskassenrenten zu. Aber eben auch Entscheide, die wir hier im Parlament getroffen haben, führen zu kleineren Renten bei der Invalidenversicherung.

Die Vorlage enthält einige Verbesserungen, aber auch einige Verschlechterungen. Eine Gesamtbeurteilung fällt darum schwer, vor allem jetzt, da wir noch nicht wissen, welche Entscheide hier im Laufe des Tages getroffen werden.

Für unsere Fraktion steht die längst fällige Anpassung der Mietzinsmaxima im Vordergrund; sie ist ein zentrales Element dieser Vorlage. Die Beträge, welche in einer EL-Berechnung für Mieten angerechnet werden können, decken schon lange den realen Bedarf nicht mehr. Die Beträge wurden seit 2001 - 2001! - nicht mehr der Teuerung angepasst. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, dass die Mieten in sehr vielen Fällen weit über den Beträgen liegen, die von der EL abgedeckt sind. Da besteht dringender Handlungsbedarf. Die aktuell zu tiefen Maximalbeiträge belasten die Leute schwer.

Klar positiv zu bewerten ist aus unserer Sicht, dass mit dieser Vorlage in Zukunft das betreute Wohnen ebenfalls von den EL unterstützt wird. Damit kommen wir einem zunehmenden Bedürfnis entgegen. Das selbstbestimmte Wohnen auch dann, wenn man ein Minimum an Unterstützung braucht, ist wohl der Wunsch eines jeden. Mit dieser Vorlage machen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

Sehr froh sind wir, dass die Kommissionsmehrheit bereit war, eine Massnahme aus der Rentenreform 2020 in diese Vorlage aufzunehmen. In Zukunft sollen 58-jährige Arbeitslose bei der Pensionskasse bleiben können, bei der sie vorher waren. Damit wird vermieden, dass die Betroffenen neben ihrer Stelle auch noch den Rentenanspruch verlieren.

Neben den positiven Elementen gibt es aber auch Verschlechterungen, welche die Gesamtbilanz sehr belasten. Ich nenne nur einige: Beginnen will ich mit einem sehr heiklen Thema, es geht um den sogenannten Vermögensverzicht. Wir laufen Gefahr, dass, wer EL beanspruchen muss, in Zukunft dafür bestraft wird, wenn er in den Jahren davor grössere Ausgaben getätigt hat. Das kommt einer nachträglichen Kontrolle der Lebensführung gleich.

Ein zweiter, genauso wichtiger Punkt: Die Mehrheit der Kommission will die Menschen bestrafen, welche ihr Pensionskassenkapital bezogen und vor dem EL-Anspruch verbraucht haben. Sie sollen mit einer lebenslangen 10-prozentigen Kürzung der EL sanktioniert werden. Da die EL die Existenzsicherung gewährleisten sollen, ist diese Sanktion inakzeptabel.

Besonders stossend ist für unsere Fraktion, dass über die EL-Reform der Bundesanteil für die Prämienverbilligungen an die Kantone substanziell gekürzt werden soll. In Zukunft soll der Bund nur noch 7,3 Prozent statt bis anhin 7,5 Prozent der gesamten Kosten der Grundversicherung bezahlen. Diese Kürzung trifft aber nicht etwa die EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger, sondern die anderen Empfängerinnen und Empfänger von Prämienverbilligungen.

Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie sich unsere Fraktion in der Gesamtabstimmung verhalten wird. Das hängt sehr vom Verlauf der Debatte respektive von Ihren Entscheiden ab.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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