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preparatory:AB 232755

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir befinden uns beim Thema Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" auf Gesetzesstufe. Sie erinnern sich, die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 mit [PAGE 1090] 68 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen angenommen. Gemäss Übergangsbestimmung musste der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel Absatz 3 der Bundesverfassung die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen. Entsprechendes wurde dann in der VegüV gemacht. Nun, seit dem 1. Januar 2014 hat diese Gültigkeit.

Das Spezielle bei dieser Verordnung ist, dass diese teilweise das Obligationenrecht änderte, ohne dass aber formell in dieses eingegriffen worden wäre. Entsprechendes soll mit der jetzt vorliegenden Vorlage nachgeholt und die Verordnung ins Gesetz überführt werden.

Nun, man darf feststellen, dass sich die VegüV heute etabliert und durchgesetzt hat und dass sich dazu eine taugliche Praxis entwickelt hat. Entsprechend gilt es, bei der bestehenden VegüV zu bleiben, an dieser festzuhalten bzw. diese nun derart ins Gesetz zu überführen, dass weder eine Ausdehnung auf KMU noch unnötige Änderungen, was die börsenkotierten Aktiengesellschaften betrifft, vorgenommen werden. An dieser Richtschnur hat sich die Mehrheit Ihrer Kommission orientiert und auch daran gehalten. Die CVP-Fraktion tut Gleiches und wird bei diesem Block jeweils der Mehrheit folgen.

Trotzdem mache ich kurz ein paar wenige Bemerkungen zu drei Minderheiten. Ich beginne mit Artikel 712, einer Minderheit Pardini. Es geht hier um die Frage, ob der Präsident des Verwaltungsrates auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften durch den Verwaltungsrat gewählt werden darf oder ob das zwingend durch die Generalversammlung geschehen muss. Aus Gründen der Flexibilität und weil sich das entsprechende System bewährt hat, bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Es ist richtig, dass es den Gesellschaften überlassen wird, welches System sie wählen wollen.

Ich gehe weiter zu Artikel 716b Absatz 1ter. Es geht hier um die Frage, ob bei börsenkotierten Gesellschaften, wenn Mitglieder des Verwaltungsrates mit der Geschäftsführung beauftragt werden, die nächste Generalversammlung diesen Beschluss mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigen muss. Doppelmandate müssten also von der Generalversammlung bestätigt werden. Nun, es ist uns wohl allen hier klar, dass solche Doppelmandate aus verschiedenen Gründen alles andere als ideal sind. Entsprechend kommen sie heute auch nurmehr sehr selten vor. Dementsprechend ist eine diesbezügliche Regulierung auch nicht mehr notwendig. Letztlich soll solches weiterhin, insbesondere bei einem Notfall ohne unnötige bürokratische Folgen, möglich bleiben. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Schliesslich noch kurz zu Artikel 717 Absatz 1bis. Das entsprechende Grundanliegen der Minderheit Pardini ist durchaus berechtigt: Exzesse bei den Vergütungen haben das Vertrauen eines breiten Teils der Bevölkerung in unser liberales Wirtschaftssystem strapaziert, manchmal auch überstrapaziert. Mit der VegüV wurde zwischenzeitlich für börsenkotierte Aktiengesellschaften aber ein Instrument gegen solche Exzesse eingeführt, ein Instrument, das nun in das Obligationenrecht überführt wird. Daneben verweise ich in diesem Kontext insbesondere auf Artikel 678, wonach Aktionäre und Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahestehende Personen, welche ungerechtfertigt und im bösen Glauben Bezüge getätigt haben, zur Rückerstattung verpflichtet werden können. Insbesondere verweise ich auf die generelle Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates, welche im Obligationenrecht stipuliert ist, sich aber beispielsweise auch aus dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ergibt. Kurzum: Es besteht ein ausreichendes System zur Regelung der Vergütungen, wenngleich und leider dieses in den letzten Jahren nicht immer beachtet wurde, weshalb eine zusätzliche Regulierung unnötig ist. Vielmehr ist es wichtig und auch richtig, die bestehenden Regeln konsequent und auch tatsächlich umzusetzen.

Zum Schluss und zusammengefasst empfehle ich Ihnen namens der CVP-Fraktion, in diesem Block jeweils immer der Mehrheit zu folgen.