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preparatory:AB 234681

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird die vorliegende Gesetzesrevision für die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen unterstützen. Wir sehen in dieser Gesetzesrevision sehr viele positive Kombinationen und Wege, so die Vereinfachung der Verfahren, die Kostenlosigkeit von Klagen und den Wegfall des Schlichtungsverfahrens. Wir erachten aber auch die Sistierung und die Einstellung, welche hier koordiniert und geregelt werden, als Vereinfachung für die Personen, die davon betroffen sind und diese Ansprüche geltend machen würden.

Obwohl sehr viele Anstrengungen unternommen und Massnahmen eingeführt wurden und es Gesetzesrevisionen gegeben hat, haben die Fälle häuslicher Gewalt leider zugenommen. 2016 gab es über 17[NB]000 Straftaten; 19 Personen sind dabei gestorben, davon 18 Frauen und 1 Mann. Wenn man die Botschaft liest und detailliert nachschaut, steht dort, dass es durchschnittlich jeden 19. Tag einen Todesfall gegeben hat. Um diesen Missständen entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass wir in den Gesetzgebungen wie zum Beispiel dem ZGB, der ZPO, dem StGB, aber auch dem Militärstrafgesetz, Kohärenz schaffen, sodass die Opfer ihre Anliegen wirklich durchsetzen können und genügend geschützt sind.

Mängel sieht die grüne Fraktion bei dieser Revision auch. Das Electronic Monitoring hat als eines der bewährten Systeme im Strafrecht Einzug gehalten, und wir erachten es als ein verhältnismässiges Mittel, um das Ziel zu erreichen. Trotzdem haben wir ein paar Bedenken. GPS-Tracking könnte eben auch zu Datenmissbrauch führen. Deshalb verlangen wir, dass die Daten in Zukunft weiterhin beobachtet werden, dass der Betroffene über sie verfügen kann und dass diese Leute das Anrecht auf Löschung der Daten haben. Das Electronic Monitoring soll bei den Opfern nicht das Gefühl erwecken, dass sie hundertprozentig geschützt sind. Wir gehen nicht davon aus, dass die Opfer dank dieser Massnahme ganz geschützt sind. Befindet sich jemand, der mit Electronic Monitoring überwacht wird, in der Nähe des Opfers, werden nur die Daten erfasst. Die Frage, ob die Polizei dann schnell vor Ort sein kann oder nicht, ist nicht geregelt. In dieser Zeit könnte sehr viel passieren. Deshalb bemängeln wir gleichzeitig auch, dass die Polizei nicht genug Ressourcen hat, um schnell reagieren zu können. Es braucht in den Kantonen eine bessere Koordination, aber auch genügend Mittel, um mehr Schutz für die Opfer gewährleisten zu können. Wir haben vorgeschlagen, dass man Lernprogramme für Personen, die mit solchen Fällen zu tun haben, anschaffen soll. Darüber werden wir wahrscheinlich in Zukunft noch mehr reden müssen, auch deshalb, weil es in der Evaluation vielfach gefordert worden ist.

Es ist wichtig, dass wir hier eine einheitliche Gerichtspraxis schaffen, damit man sich in solchen Fällen klar zivilrechtlich, aber auch strafrechtlich wehren kann. Trotzdem - das wurde auch von den Kommissionsvertreterinnen dargelegt - hatten wir das Gefühl, es fehle an einer klaren Regelung im Bereich des Stalkings. Von verschiedenen Parlamentarierinnen und Parlamentariern gab es seit Jahren immer wieder Anträge, dass man auch Stalking als Tatbestand ins Gesetz aufnehmen solle. Das soll in Ergänzung zu dem, was wir heute schaffen, zusätzlich Klarheit verschaffen. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten und diese Themen natürlich auch in Zukunft ganz genau beobachten.