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preparatory:AB 242774

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Vielen Dank, Herr Bundespräsident. Ich muss noch einmal insistieren, weil aus meiner Sicht meine Frage nicht beantwortet worden ist.

In Artikel 10 der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels heisst es in Absatz 2: "Als Ursprungsland gilt das Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder in dem die wesentliche Verarbeitung durchgeführt wurde." Jetzt ist das aber nicht unbedingt dasselbe, wie Sie ausgeführt haben. Müsste man da nicht die Statistik anpassen oder dafür sorgen, dass das Ursprungsland bei der Einfuhr wirklich deklariert wird?

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