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Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Die Materie, die wir hier diskutieren, ist gleichzeitig sehr technisch und doch politisch sehr emotional. Es geht um die Frage, ob wir unsere Regulierung so gestalten sollen, dass sie den international akzeptierten Normen entspricht, ja oder nein. Wer diese Regulierungsvorstellungen entwickelt, weshalb sie gelten und wie sinnvoll sie sind, ist eigentlich von untergeordneter Bedeutung. Die Frage ist, ob eine genügende Regulierung im Sinne dieser Vorstellungen für die Schweiz volkswirtschaftlich von Bedeutung ist oder nicht. Ich möchte das im Namen der FDP-Liberalen Fraktion in aller Sachlichkeit so festhalten.
Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, mit diesen Normvorstellungen übereinzustimmen, dass es sich die Schweiz nicht leisten kann, als Exotin oder als Widerstandsnest im Bereich der Regulierung aufzutreten. Wir sagen das nicht aus irgendwelchen kleinmütigen Überlegungen heraus oder aus dem Bedürfnis, uns irgendwem zu unterwerfen oder irgendetwas zu unterziehen, sondern aufgrund der Feststellung, dass eine konforme Regulierung und die Akzeptanz dieser Regulierung durch die internationale Gemeinschaft für unsere Volkswirtschaft von grosser Bedeutung ist.
Das ist nicht eine Frage für ein staatsrechtliches Seminar am Samstagmorgen, sondern es ist die Grundlage des Wirtschaftens für viele international tätige Unternehmen in der Schweiz. Es geht nicht um die drohenden Nachteile für die Schweiz als Staat, es geht nicht um die Frage, ob wir uns schwarz auf weiss auf einer Liste finden oder nicht, sondern es geht um die konkreten, um die messbaren und letztlich spürbaren finanziellen Nachteile der Unternehmen in der Schweiz. Da geht es bei Weitem nicht nur um den Finanzplatz, sondern um alle Unternehmen, insbesondere auch jene des Werkplatzes, die Strukturen und Aktivitäten in den Märkten im Ausland haben. Es geht letztlich um die Frage, ob wir als Regulator diese Unternehmen sehenden Auges ins offene Messer laufen lassen wollen oder nicht. So viel einfach zur Einordnung dieser Bestrebungen, die wir heute hier diskutieren.
Das Ganze hat eine Vorgeschichte, auf die ich nicht näher eingehen muss. Die heutige Regulierung ist aufgrund der Überprüfung, der Peer Review 2016, als weitgehend konform beurteilt worden. Wir haben heute ein genügendes Niveau. Allerdings enthalten diese Reviews auch Empfehlungen, wie die bestehende Regulierung weiterentwickelt werden sollte, damit auch bei der nächsten anstehenden Überprüfung eine genügende Beurteilung resultiert. Da sind die Aktionsfelder bereits genannt worden, nämlich die Regulierung der Inhaberaktien einerseits und die Regulierung der Steueramtshilfe, der Amtshilfe auf Ersuchen, andererseits.
Zur Regulierung der Inhaberaktien stellen sich eigentlich zwei Fragenkomplexe. Der erste ist: Wie gehen wir sozusagen pro futuro mit neuen Aktien um? Soll es weiterhin möglich sein, Inhaberaktien auszugeben, ja oder nein? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Der Bundesrat schlägt hier in seinem Entwurf das Konzept der Immobilisierung vor, also dass Inhaberaktien nur noch ausgegeben werden können, wenn sie durch eine kotierte Gesellschaft ausgegeben werden oder in Form von Bucheffekten ausgestaltet sind.
Für die Mehrheit der Kommission, einschliesslich der Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion, ist dieses Konzept grundsätzlich möglich. Aber man könnte, wenn schon, auch ehrlich sein und pro futuro Inhaberaktien ganz abschaffen, weil der Unterschied solchermassen immobilisierter Inhaberaktien zu Namenaktien eigentlich marginal bzw. nicht existent ist. Deshalb wäre es einfacher, diesen Schnitt zu machen. Nun, da offensichtlich für einige bestehende Gesellschaften auch ein Bedürfnis besteht, weiterhin neue Inhaberaktien ausgeben zu können, ist aber auch dieses bundesrätliche Immobilisierungskonzept durchaus eine Diskussion wert.
Der zweite Fragenkomplex ist, wie wir mit bestehenden Inhaberaktien, mit Gesellschaften, die bereits Inhaberaktien ausgegeben haben, im Grundsatz umgehen. Das ist wahrscheinlich das bedeutendere Kampffeld in dieser Vorlage. Wir diskutieren hier über einen stolzen Bestand von über 50[NB]000 solcher Gesellschaften. Für diese Gesellschaften wurden bereits in der letzten Runde, in der wir diese Transparenzvorschriften verschärft haben, neue Vorschriften eingeführt. Der Minderheitsvertreter hat angeführt, dass das auch mit messbaren Kosten für die betroffenen Gesellschaften verbunden war. Diese Regeln gelten nach wie vor. Es geht vor allem um die Identifikation der an und für sich anonymen Inhaberaktionäre und der an solchen Aktien letztlich wirtschaftlich Berechtigten.
Nun geht es in dieser Vorlage darum, ob dieses Regime für die bestehenden Inhaberaktien verschärft werden soll, ja oder nein. Der Bundesrat beantragt ein Konzept der automatischen Umwandlung, verbunden mit einem totalen Rechtsverlust für Inhaberaktionäre, die sich nicht rechtzeitig um ihre Bestände kümmern und sich bei der Gesellschaft nicht als neue Namenaktionäre konstituieren.
Das ist ein Konzept, das der FDP-Liberalen Fraktion zu weit geht. Diese faktische Enteignung, auch wenn dafür eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen ist, halten wir für nicht angemessen, "nur" um diese Pflicht zur Umwandlung, um die Verbesserung der Transparenzsituation letztlich durchzusetzen - um nicht zu sagen: zu erzwingen. Wir unterstützen deshalb das Konzept der Mehrheit, das den Weiterbestand solcher Inhaberaktien unter den geltenden Regeln vorsieht, allerdings den Druck zur Einhaltung der Registrierungspflichten dadurch erhöht, dass für die Beteiligten - sowohl die Aktionäre wie auch die Verantwortlichen bei den Gesellschaften - neu Straftatbestände eingeführt werden, die eben die Umsetzung dieser Registrierungspflichten verschärfen, verstärken und mit Nachdruck versehen sollen.
Das kann man als kleine Änderung abtun, zumal auch die maximale Strafdrohung von 10[NB]000 Franken vielleicht nicht die ganz grosse Welt bedeutet. Allerdings sollten Sie nicht unterschätzen, was ein strafrechtliches Verfahren für Beteiligte im wirtschaftlichen Kontext für Konsequenzen haben kann. Das ist eine ernsthafte Drohung, die sich niemand ohne Not einfach so gefallen lässt. Ich persönlich bin überzeugt, dass diese Drohung dazu führen wird, dass man mit grosser Ernsthaftigkeit an die Umsetzung oder Einhaltung dieser Registrierungs- und der anderen Transparenzpflichten herangeht.
Im Ergebnis komme ich für die FDP-Liberale Fraktion zum Schluss, dass wir das Bestreben, konforme Regulierungen beizubehalten, im Grundsatz unterstützen, dass wir das bundesrätliche Konzept mit der Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien mit automatischem Rechtsverlust im Falle der Nichtbeachtung von Meldepflichten für unverhältnismässig halten und deshalb das Mehrheitskonzept respektive - ich komme nachher noch darauf zu sprechen - im Ergebnis den [PAGE 453] Einzelantrag Schneeberger unterstützen, der eine deutlich verhältnismässigere Regelung beinhaltet.