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preparatory:AB 247345

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-06-17

Wortprotokoll

Jeder Tarifvertrag muss vom Bundesrat bezüglich des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit geprüft werden. Angesichts der veranschlagten Mehrkosten ist auch der Hebammentarifvertrag entsprechend zu prüfen. Das BAG prüft als zuständiges Fachamt den Tarifvertrag wie alle anderen Gesuche um Genehmigung von gesamtschweizerischen Verträgen. Im Rahmen der Prüfung hat das BAG die dazu notwendigen und fehlenden Unterlagen sowie eine Abschätzung der Kostenentwicklung eingefordert; dies unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Preisüberwachers, welcher den Vertrag in der vorliegenden [PAGE 1125] Form nicht zur Genehmigung empfohlen hat. Die Tarifpartner machen in ihrem Genehmigungsgesuch geltend, dass Anpassungen der KVV und der KLV sowie Anpassungen bei den Pauschalen für das Verbrauchsmaterial die Revision des Tarifvertrags notwendig machen. Hingegen mussten die Nomenklatur und die Bewertung der Leistungen selbst nicht angepasst werden. In der Tarifstruktur wurden damit insbesondere die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial sowie die Wegpauschale angepasst und die Infrastrukturpauschale für zugelassene Geburtshäuser aufgenommen.

Das BAG steht in einem regen Austausch mit den Tarifpartnern. Anfang Juli 2019 steht eine technische Sitzung zur Materialpauschale an. Der Fortgang des Genehmigungsverfahrens hängt letztlich von der Bereitschaft der Tarifpartner ab, die notwendigen Informationen zu liefern und allenfalls Anpassungen am Tarifvertrag vorzunehmen, damit dieser durch den Bundesrat genehmigt werden kann.