preparatory:AB 247834
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Es ist klar, dass diejenigen, die überhaupt nicht eintreten wollten, jetzt natürlich auf eine massvolle Umsetzung hin tendieren.
Die Argumente sind vorgebracht. Ich möchte deshalb das Wort nur noch zu einem Punkt ergreifen, den Herr Rutz erwähnt hat. Herr Rutz hat gesagt, es sei doch sonst auch so, dass in einer Kommission ein Minderheitsantrag gestellt werden könne und das Ganze dann so oder so vor das Plenum komme. Das ist bei einer Gesetzesberatung ja der Fall. Der Punkt ist der, dass es hier eben nicht um eine Gesetzesberatung geht. Hier geht es vielmehr darum, dass man nicht im Einzelnen legiferiert, sondern sagt: "Rote oder Gelbe Karte für den Bundesrat!"
Wir kennen in unserem bestehenden Recht durchaus jetzt schon Instrumente, die nur mit einer Mehrheit in der Kommission überhaupt ergriffen werden können. Wenn ich einen Antrag für eine Kommissionsmotion stelle und die Mehrheit dagegen ist, dann kommt die Motion nicht trotzdem in den Rat. Dieses Veto ist in diesem Sinne durchaus nicht ein völlig fremdes Instrument oder eine fremde Regelung: Wenn die Kommission ein solches Veto machen will, dann ist, genau gleich, wie wenn sie als Kommission eine Motion machen will, eine Mehrheit dafür erforderlich. Eine Motion könnte sie übrigens - einfach um es zu wiederholen - auch machen, das wäre das Intelligentere, um konkret Aufträge zu geben, was man verändern muss. Die Kommission könnte, wenn die Mehrheit der Meinung ist, der Bundesrat habe falsch legiferiert, mit der genau gleichen Mehrheit eine parlamentarische Initiative oder eine Motion machen. Sie würde dann nicht nur sagen, sie sei nicht zufrieden, sondern sagen, wie es repariert werden soll.
Einfach, um es noch einmal zu sagen: Sie haben dieses Instrument. Es wäre logischer, dass Sie dieses brauchen. Aber wenn Sie jetzt bewusst etwas unschärfer sein und nur sagen wollen "So nicht", dann ist es genau nach dem gleichen Meccano zu regeln.