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preparatory:AB 25024

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-23

Wortprotokoll

Hier geht es um die Grenzabfertigung in Chiasso. Zur Beschleunigung der Grenzabfertigung und zur Behebung von Schwierigkeiten und Störungen pflegt die Schweiz bereits seit vielen Jahren grenzüberschreitende Kontakte auf lokaler, regionaler und auch auf [PAGE 1310] nationaler Ebene. Betreffend den grenzüberschreitenden Verkehr vom und nach dem Mendrisiotto stützt sich das praktische Vorgehen des Bundes insbesondere auf das Abkommen vom 11. März 1961 zwischen der Schweiz und Italien über die nebeneinander liegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt und auch auf das Abkommen vom 21. November 1990 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr.

Dank wiederholten Bemühungen der Schweizer Seite konnten in verschiedenen Teilbereichen bedeutende Verbesserungen erzielt werden, z. B. durch die Zusammenlegung der italienischen und schweizerischen Transitabfertigung von Lastwagen in Chiasso-Brogeda per 1. Januar 2001. Die Vertreter der schweizerischen und der italienischen Zollverwaltung haben sich im August 2001 getroffen und dort beschlossen, die Verbesserung der Verkehrssituation bei den Grenzübergängen in Stabio-Gaggiolo und in Chiasso-Brogeda gemeinsam und konkret anzugehen. Inzwischen hat die Schweiz den italienischen Zollbehörden Vorschläge für Verbesserungsmöglichkeiten, organisatorische und bauliche Verbesserungsmassnahmen, zur Genehmigung vorgelegt. Auch in Zukunft wird die Eidgenössische Zollverwaltung die schweizerischen Anliegen bei den italienischen Gesprächspartnern mit Nachdruck vertreten.