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preparatory:AB 251736

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-19

Wortprotokoll

Die IV ist ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion über die Sozialversicherungen. Es sei daran erinnert, dass zu Beginn der 2000er Jahre die Anzahl der Rentensprechungen ganz massiv gestiegen ist. Die Defizite wurden immer grösser, und die Darlehensschuld gegenüber der AHV erhöhte sich auf gut 15 Milliarden Franken. Die 5. Revision und die Revision 6a waren zwingend und zeigten in Bezug auf die Anzahl der Rentenbezüger ihre Wirkung.

Unschön war dann die Sistierung des dritten Massnahmenpakets der Vorlage 6b durch den Nationalrat. Der Nationalrat glaubte, dass aufgrund der Stabilität der IV auf weitere Massnahmen verzichtet werden könne, doch das war falsch, ja sogar voraussehbar falsch. Wir wären heute ohne diese Sistierung einen wesentlichen Schritt weiter. So war unter anderem das stufenlose Rentensystem zur Vermeidung der Schwellenwerte bereits ein wichtiger und zentraler Gegenstand der damaligen Reformvorlage. Finanziell steht die IV allerdings nach wie vor auf unsicheren und sehr wackligen Beinen. Der Ertrag aus der Zusatzfinanzierung der Mehrwertsteuer ist per Ende 2017 weggefallen.

Die Stunde der Wahrheit ist nun gekommen. Die Schuld gegenüber der AHV hat sich in dieser Zeit dank der Zusatzfinanzierung durch die entstandenen Überschüsse um rund einen Drittel auf immer noch rund 10,3 Milliarden Franken reduziert. Die Prognosen für die Tilgungsfristen haben sich kontinuierlich nach oben bewegt, einst lauteten sie bis Mitte 2025/26, dann bis 2030 und im der Kommission zugestellten Bericht Nr. 18 bereits bis 2032. Meine damaligen Prophezeiungen, die ich mehrmals geäussert habe, haben sich bewahrheitet. Für mich sind die Annahmen allerdings noch zu optimistisch, denn das Ergebnis 2018 zeigte erstens einen Ausgabenüberschuss in der Umlagerechnung von 65 Millionen Franken, zweitens ein Anlageresultat von minus 172 Millionen Franken und damit ein Betriebsergebnis von minus 237 Millionen Franken. Das ist eine knappe Viertelmilliarde. Besonders das negative Umlageergebnis macht mir Sorgen. Aus meiner Sicht sind weitere strukturelle Korrekturen in der Grösse von mindestens 200 bis 400 Millionen Franken unumgänglich.

Die heute vorliegende Weiterentwicklung oder Revision knüpft eigentlich dort an, wo die letzte Revision entweder aufgehört hat oder aus politischen Gründen abgewürgt wurde. Das Ziel der vorliegenden Revision - heute als Weiterentwicklung deklariert - scheint mir evident zu sein. Allerdings darf man sich keine Illusionen machen: Die Integration bzw. Reintegration von Menschen der zweiten Zielgruppe, also von Jugendlichen und psychisch erkrankten Menschen im Alter von 13 bis 25 Jahren, sowie der dritten Zielgruppe, also von psychisch erkrankten Menschen im Alter von 25 bis 65 Jahren, erscheint mir sehr schwierig und äusserst anspruchsvoll, bisweilen kaum möglich zu sein. Die Erfahrungen zeigen, dass psychische Beeinträchtigungen auch bei intensiven Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen sehr schwerwiegend sind. Die Beratung und Begleitung dieser Mitmenschen sind wichtige Massnahmen, aber eine Reintegration wird sehr schwierig werden. Dabei wäre sie gerade bei diesen beiden Zielgruppen sehr wünschenswert, handelt es sich doch heute bei diesen Zielgruppen in der Regel um Langzeit-Rentenbezügerinnen und -bezüger, die die Umlagerechnung stark belasten. Die Art der Beeinträchtigung lässt aber leider in den meisten Fällen keine Wiederaufnahme einer regelmässigen Tätigkeit zu. Teilrenten, oft sogar über 50 Prozent, werden auch in Zukunft die Regel bleiben.

Deshalb sind die in der Revisionsvorlage enthaltenen Elemente von zentraler Bedeutung. Gerade ein stufenloses Rentensystem, das eben mit der Revisionsvorlage 6b damals im Nationalrat leider abgewürgt wurde, wird nun wieder aufgenommen. Die Schwelle eines Invaliditätsgrades von 70 Prozent für eine ganze Rente sollte jedoch überdacht und erhöht werden, wie das bereits bei der damaligen Vorlage angedacht war. Die erzielte Wirkung wäre grösser, und die entsprechenden Einsparungen wären nicht nur sachgerechter, sondern auch effektiver. Sollte diese Vorlage längerfristig wirklich ein Erfolg werden, so sind Vereinfachungen der administrativen Abläufe dringend notwendig. Vieles wird bei den Durchführungsstellen zu kompliziert abgewickelt. Die Prozesse müssen zu einem Best-Practice-Verfahren und zu einem Massnahmenpaket führen. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen, aber auch anderen Arbeitsvermittlern, ist zwingend notwendig und muss intensiviert werden.

Die Integrations- und Reintegrationsmassnahmen sind für eine Gesundung dieses Sozialwerkes von grosser Bedeutung. Als ehemaliger Präsident des Vereins Netzwerk Arbeit im Kanton Schwyz war es mir immer ein grosses Anliegen, dass die Wirtschaft bei dieser zentralen Frage - wie können wir Mitmenschen mit einer Behinderung wieder in den Arbeitsprozess integrieren? - aktiv mitmacht, ihre Ideen eingibt und mit positiven Beispielen voranschreitet. Ohne die Wirtschaft, die unzähligen kleinen und mittleren Betriebe, aber auch die Grossindustrie und Grossbetriebe, wird dieses Ziel nicht erreicht werden können.

Eintreten auf die Vorlage ist für mich deshalb ausser Frage. Grossmehrheitlich kann meines Erachtens dem Nationalrat und der Kommission gefolgt werden. Wo nötig und möglich, sollten wir Vereinfachungen herbeiführen. Administrative Mehrbelastungen müssen unbedingt - ich betone es nochmals: unbedingt! - reduziert oder gar vermieden werden. Sie sind nämlich Gift für den Integrationswillen der Wirtschaft.

Allerdings, und ich gebe es zu: Die finanziellen Einsparungen der Entscheide unserer Kommission sind eher dürftig, die Entscheidungen des Nationalrates praktisch zusammengestrichen worden. Die Einsparungen liegen gerade noch bei mageren 2 Millionen Franken gegenüber den anvisierten Zielen des Bundesrates von 24 Millionen Franken und dem Ergebnis des Nationalrates von 74 Millionen Franken. [PAGE 792]

Zusätzliche Einsparungen sind aufgrund der Umlagerechnung 2018 mit einem Defizit von wie bereits erwähnt 65 Millionen Franken wohl unumgänglich und notwendig. Die IV muss nach wie vor strukturell saniert werden. Auch wenn wir kurz vor den Wahlen stehen, dürfen wir uns nicht dazu verleiten lassen, nur noch das Blaue vom Himmel herunter zu versprechen. Die aktuell abnehmende Zahl von Neurenten und die längerfristige Überführung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern in die AHV werden nicht den Erfolg bringen, der zur Gesundung dringend notwendig wäre.

Ich bin gegenüber den Angaben des BSV, dessen Hochrechnungen und Prognosen sehr skeptisch. Sie haben in der Vergangenheit öfters nicht der Realität entsprochen. Nur so sind die dauernd hinausgeschobenen Sanierungsfristen der IV zu erklären. Denn eines ist klar: Zusätzliche Mittel via Mehrwertsteuer wird es nicht mehr geben. Klar ist auch, dass die Schuld der IV gegenüber der AHV dringend getilgt werden muss. Die AHV braucht diese finanziellen Mittel jetzt dringender denn je. Deshalb sollte der Bundesrat eigentlich dazu verpflichtet werden, dem Parlament alle drei Jahre einen Standbericht in Bezug auf die Schuldentilgung zu unterbreiten und sich allenfalls auch andere Gedanken zu machen, wie diese Schuld refinanziert werden kann.

Wie bereits erwähnt, bin ich für Eintreten und werde mich in der Detailberatung bezüglich des Minderheitsantrages wieder melden.