preparatory:AB 253391
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26
Wortprotokoll
Die Motion Barrile möchte eine Änderung des Heilmittelgesetzes, damit geklärt werden kann, was bei einer Gewährung von Zwangslizenzen mit dem Unterlagenschutz geschieht. An und für sich und wenn man nur den eingereichten Text der Motion liest, kann man für das Anliegen von Kollege Barrile Verständnis aufbringen. Das Patentgesetz sieht die Möglichkeit der Gewährung einer Zwangslizenz vor. Tatsächlich müsste gegebenenfalls geregelt werden, wie mit dem Unterlagenschutz nach Heilmittelgesetz umzugehen ist. Deshalb empfiehlt auch der Bundesrat die Annahme der Motion. Aus meiner Sicht ist auch klar, dass sich eine Pharmaunternehmung bei Vorliegen einer Zwangslizenz nicht mehr auf den Schutz ihrer Unterlagen berufen kann.
Dem Motionär, wir haben es gehört, geht es aber nur scheinbar um den reibungslosen Ablauf bei der ausnahmsweisen Erteilung einer Zwangslizenz. Wenn man die Begründung liest, wird einem klar, dass er mit dieser Motion vielmehr Druck auf die aus seiner Sicht zu hohen Medikamentenpreise ausüben möchte. Dass die Zwangslizenz ein untaugliches Mittel ist, um Medikamentenpreise zu regulieren, hat der Bundesrat schon in der Antwort auf die Interpellation Barrile 18.3677 klargemacht. Er schreibt dort unter Ziffer 3: "Eine Entlastung der Gesundheitskosten durch Zwangslizenzen für neue, teure Arzneimittel ist aus Sicht des Bundesrates jedoch im geltenden Patent- und Heilmittelrecht nicht möglich."
Obwohl also der Text alleine für sich in Ordnung ist, lehne ich diese Motion ab, weil die Motivation hinter dem Anliegen aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Es kommt hinzu, dass das neue Heilmittelgesetz gerade erst in Kraft getreten ist und dass dieser unbestrittene Punkt nun kein Grund ist, das Heilmittelgesetz gleich wieder zu öffnen. Wie der Bundesrat in der Stellungnahme zur genannten Interpellation sagt, braucht es andere Massnahmen, um die Medikamentenkosten im Griff zu behalten, z. B. neue Preismodelle und engere Überprüfungen im Rahmen von befristeten Aufnahmen.
Es sei einfach auch wieder einmal erwähnt, dass sich die Gesundheitskosten in etwa wie folgt zusammensetzen: [PAGE 1904] stationärer Bereich 45 Prozent, ambulanter Bereich 30 Prozent, Medikamente weniger als 15 Prozent, Diverses etwa 10 Prozent. Die grossen Kostentreiber im Gesundheitswesen, sehr geehrter Herr Kollege Barrile, sind also erstens die Spitäler, zweitens die Ärzte, wie Sie einer sind, und drittens die Pharmaprodukte. Es gibt in der Schweiz 281 Spitäler. Dänemark baut gerade seine Spitallandschaft um und möchte noch 21 Spitäler haben. In Schweden gibt es gleich viele Spitäler wie im Kanton Bern. Schweden hat einfach zehnmal mehr Einwohner und ist 75-mal grösser. Glauben Sie es mir: Die Schweden haben es auch ganz lustig.
Man sollte also zuerst einmal die grossen Brocken angehen. Das heisst nicht, dass man bei den Pharmaprodukten nicht auch gut hinschaut, aber vor allem sollte man gegen die grossen Missstände vorgehen und im Arztbereich und im Spitalbereich nicht wegschauen.
Lehnen Sie diese Motion ab.