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preparatory:AB 255798

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-16

Wortprotokoll

Eine konkrete Einschätzung des geschilderten Falles ist aufgrund der summarischen Angaben nicht möglich. Grundsätzlich ist es möglich, dass berufliche Massnahmen erst zugesprochen werden, wenn Klarheit über die Stabilität des Gesundheitszustandes besteht. Ebenso kann die Rentenprüfung aufgeschoben werden, falls durch medizinische Massnahmen der Gesundheitszustand verbessert werden kann. Im Verlauf eines Verfahrens kann die Eingliederungsfähigkeit bzw. die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit aufgrund von weiteren Abklärungen und Unterlagen, insbesondere Gutachten im Rahmen der Rentenprüfung, zu einer anderslautenden Einschätzung führen. Die IV-Stelle prüft die Unterlagen und Gutachten von anderen Versicherungen und ergänzt diese nötigenfalls noch mit weiteren Unterlagen, wenn beispielsweise das beigezogene Gutachten nicht schlüssig genug ist. Das Eidgenössische Departement des Innern hat im November entschieden, eine externe Untersuchung durchführen zu lassen, die den Bereich der Gutachten detailliert überprüft und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen soll.