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preparatory:AB 256761

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Hier geht es um ein Kernanliegen der Aktienrechtsrevision, nämlich um die Modernisierung des Aktienrechts. Die FDP-Liberale Fraktion spricht sich denn auch mehrheitlich für den Errichtungsakt in schriftlicher Form in bestimmten Fällen aus. Wir sehen im Verzicht auf die öffentliche Beurkundung in den vom Gesetz klar definierten Fällen insbesondere einen Abbau von Bürokratie, welcher der Förderung von Start-ups und der Innovationskraft der Schweiz zugutekommt. Wenn wir als Schweiz weiterhin wettbewerbsfähig bleiben wollen, dann müssen wir im Kleinen anfangen, uns zu bewegen.

Wir sehen im Übrigen auch die Gefahr von kriminellen Gründungen nicht. Denn die Verwendung der Musterstatuten gewährleistet die formelle Rechtskonformität der Gründung. Die vollständige Einzahlung der Einlagen in Geld beugt denn auch Schwindelgründungen vor. Zudem wird die Identität der natürlichen Personen ins Handelsregister eingetragen, und - auch das ist weiterhin Voraussetzung - diese Identitäten werden durch das Handelsregisteramt geprüft. Damit erhöht sich die Gefahr von kriminellen Gründungen unter falscher Identität nicht.

Von Bürokratieabbau sollten zudem nicht nur die Gründer, sondern auch die Handelsregisterbehörden profitieren. Bei der Verwendung der vom Bundesrat erlassenen Musterstatuten und mit dem Verzicht auf die öffentliche Beurkundung muss das Handelsregisteramt die Statuten nämlich nicht mehr im Detail prüfen.

Artikel 629a vereinfacht innovatives Unternehmertum durch den Abbau unnötiger Bürokratie. Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

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