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preparatory:AB 25757

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Fragestellers, dass eine Interpretation des Resultates der Abstimmung über die Goldvorlagen nicht ganz einfach ist. Entsprechend wird der Bundesrat eine Interpretation erst vornehmen, wenn die verschiedenen, auch wissenschaftlichen Analysen des Abstimmungsergebnisses vorliegen. Entsprechend wäre es auch verfrüht, jetzt schon definitive Schlussfolgerungen zu ziehen.

Der Bundesrat hat jedoch bereits im Zusammenhang mit der Antwort auf die Interpellation Merz 02.3089 vorgängig zur Volksabstimmung festgehalten, welche rechtlichen und politischen Folgen mit einem doppelten Nein verbunden wären. Diese Aussagen haben weiterhin Gültigkeit. Die Überschussreserven bleiben zunächst bei der Nationalbank. Für die Ausgliederung eines so grossen Betrages an Überschussreserven ist unseres Erachtens die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nötig. Die Abweichung vom verfassungsmässigen Verteilschlüssel für die Gewinne würde einer besonderen Verfassungsbestimmung bedürfen, sonst gilt der heutige Schlüssel, der dann nur gesetzlich konkretisiert werden könnte. Eine Verteilung der Wertsubstanz, meint der Bundesrat, bräuchte eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, dass dem Volk - bei einer Verfassungsänderung obligatorisch, sonst fakultativ - ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Auch die Erträge aus dem Sondervermögen erhöhen nicht unmittelbar die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone, weil diese durch die Vereinbarung zwischen Nationalbank und Finanzdepartement für zehn Jahre geregelt ist. Innerhalb der Bandbreite kann diese Vereinbarung das durchaus noch auffangen. Man kann sich auch andere Lösungen vorstellen, aber ich glaube, es wäre verfrüht, das jetzt schon zu tun.

Der Bundesrat wies damals schon darauf hin, dass ein doppeltes Nein zu einer neuerlichen politischen Debatte über die Verwendung dieser Goldreserven führen würde. Ich stelle fest, dass sie bereits in vollem Gang ist. Jedenfalls kommen alle Ideen, die schon einmal da waren, wieder. Erwartungsgemäss wurden auch Vorstösse eingereicht, und der Bundesrat wird das alles natürlich sorgfältig sichten und dann zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen befinden.

Ich kann vielleicht noch beifügen, dass eine speditive Verabschiedung der Totalrevision des neuen Nationalbankgesetzes es ermöglichen würde, diese 20 Milliarden Franken noch besser und ertragreicher zu bewirtschaften. Das wäre an sich anzustreben. Die ständerätliche Kommission hat die Arbeit jetzt einmal verschoben, wird aber hoffentlich rasch damit anfangen. Das würde es ermöglichen, rasch stärkere Erträge zu generieren - was immer man dann damit machen möchte.