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preparatory:AB 257858

Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Art. 3 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1 [GZ]

... Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art.[NB]13 ATSG) in der Schweiz ...

a.[NB]Streichen

b.[NB]sie mindestens 20 Jahre in der AHV versichert waren, davon mindestens 5 Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahrs, und dabei jährlich ein Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent des Höchstbetrags der Altersrente nach Artikel 34 Absätze 3 und 5 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHVG) erzielt haben, oder entsprechende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften gemäss AHVG geltend machen können;

c.[NB]Streichen

d.[NB]ihr Reinvermögen unterhalb der Hälfte der Vermögensschwelle nach Artikel 9a ...

Abs. 2 [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3 [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates [PAGE 87]

Abs. 4 [GZ]

... der Beitragszeit befreit sind. Er definiert zudem anderweitige Ausnahmebestimmungen für den Anspruch von Personen, welche die Voraussetzungen gemäss Absatz 1 und 2 nicht erfüllen.

Abs. 5 [GZ]

Der Bundesrat kann vorsehen, dass die Bezüger von Überbrückungsleistungen nachweisen müssen, dass sie ihre Bemühungen um Integration in den Arbeitsmarkt fortsetzen.

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Sauter, Aeschi Thomas, Buffat, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer)[GZ]

Abs. 1 Bst. a [GZ]

a.[NB]sie im Monat, in dem sie das 62. Altersjahr vollenden, oder danach ausgesteuert werden;

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Dobler, Aeschi Thomas, Buffat, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Humbel, Rösti, Schläpfer)[GZ]

Abs. 1 Bst. a [GZ]

a.[NB]sie im Monat, in dem sie das Altersjahr 3 Jahre vor offiziellem Renteneintritt beginnen, oder danach ausgesteuert werden;

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Sauter, Dobler)[GZ]

Abs. 1 Bst. b [GZ]

b.[NB]sie mindestens 20 Jahre in der AHV versichert waren und dabei jährlich ein Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent des Höchstbetrags der Altersrente nach Artikel 34 Absätze 3 und 5 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHVG) erzielt haben, oder entsprechende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften gemäss AHVG geltend machen können;

Abs. 1 Bst. c [GZ]

c.[NB]sie in 10 der 15 Jahre unmittelbar vor der Aussteuerung jährlich ein Erwerbseinkommen nach Buchstabe b erzielt haben, oder entsprechende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften gemäss AHVG geltend machen können; und

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Rösti, Aeschi Thomas, Buffat, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Schläpfer)[GZ]

Abs. 1 Bst. b, c [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Rösti, Aeschi Thomas, Buffat, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Schläpfer)[GZ]

Abs. 3 [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Rösti, Aeschi Thomas, Buffat, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Schläpfer)[GZ]

Abs. 4 [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Mäder, Maillard, Mettler, Meyer Mattea, Porchet, Weichelt-Picard)[GZ]

Abs. 5 [GZ]

Streichen