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preparatory:AB 261301

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Wir behandeln die beiden Geschäfte zusammen, weil sie materiell auch zusammengehören. Sie erleiden aber nicht dasselbe Schicksal, wenn es nach dem Antrag der einstimmigen vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit geht.

Zum einen haben wir eine im Jahr 2016 eingereichte Standesinitiative Thurgau betreffend das Inkasso der Krankenkassenprämien. Die Kommission hat dieser Initiative im Jahr 2017 Folge gegeben. 2018 ist die nationalrätliche Kommission gefolgt. Im Jahr 2019 kam es zu ausgedehnten Anhörungen und in der Folge zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage - dies unter Einschluss aller massgebenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Inkasso von Krankenkassenprämien stellen, insbesondere dem Problem der seit Langem umstrittenen sogenannten schwarzen Listen.

Die Kommission ist diesen Fragen sehr gründlich nachgegangen, und mithilfe der Verwaltung ist eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet worden. Eine gewisse Verzögerung ergab sich Ende letzten Jahres. Es gab am Schluss aber eine Optimierung durch die Annahme von Motionen in beiden Räten, Nationalrat und Ständerat, bezogen auf die Frage, ob Kinder die Prämienschulden ihrer Eltern beim Übertritt ins Erwachsenenalter übernehmen müssen. Die Räte haben Motionen verabschiedet, die das in Zukunft untersagen wollen. Diese[NB]Frage ist in die Vernehmlassungsvorlage eingebaut worden.

Die Kommission hat an ihrer letzten Sitzung im Mai die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Die Vernehmlassung wird am 15. Juni starten und dauert bis zum 6. Oktober 2020 unter Einschluss der Sommermonate, was eine gewisse Verlängerung der Vernehmlassungsfrist ergibt. [PAGE 309]

Konkret heisst das: Die Standesinitiative Thurgau ist eine der wenigen Standesinitiativen, die zu einem konkreten Gesetzgebungsentwurf geführt haben. Sie ist in diesem Sinne erfolgreich. Die Initiative war auch Anlass, die gesamten Probleme des Inkassos von Krankenkassenprämien anzuschauen. Die Vernehmlassungsvorlage wird es jetzt allen Vernehmlassungsteilnehmenden, den Kantonen, aber auch Organisationen, ermöglichen, ihre Haltung zu den einzelnen Punkten bekannt zu geben. Das erfordert eine Fristverlängerung. Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann, sollte es möglich sein, bis zum ersten Semester 2021 einen Gesetzentwurf in den Rat zu bringen. Im schnellsten Falle würde das dann auch ermöglichen, in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres eine Vorlage zu verabschieden. Alles hängt jetzt von den Reaktionen in der Vernehmlassung ab. Das zur Frage der Standesinitiative.

Materiell damit verbunden ist die Motion des Nationalrates, die von den Kantonen verlangt, im Zusammenhang mit den schwarzen Listen den medizinischen Notfall gesetzlich zu umschreiben. Hier ist die Kommission klar der Auffassung, dass das nicht der richtige Weg ist. In der Vernehmlassung wird sich zeigen, wie zur Frage der Listen überhaupt und zu deren Weiterführung Stellung genommen wird. Eine Mehrheit der Kommission beantragt, auf diese Listen in Zukunft zu verzichten. Eine Minderheit beantragt, an den Listen festzuhalten, aber eine gesetzliche Definition des Notfalls vorzunehmen. Unbestritten war in der Kommission - und deshalb schlägt Ihnen die einstimmige Kommission vor, diese Motion aus dem Nationalrat abzulehnen -, dass der Begriff des Notfalls nicht kantonaler Natur sein kann. Das ist nicht der richtige Weg. Der Begriff des Notfalls ist nicht von Kanton zu Kanton verschieden. Das ist auch das Ergebnis der verschiedenen Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang, die in der Zwischenzeit vorliegen. Hier bräuchte es, wenn die Listen schon aufrechterhalten würden, eine schweizweite Definition.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Kommission beantragt, die Motion des Nationalrates abzulehnen, unabhängig davon, wie die Frage der Listen am Schluss geregelt wird.

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