preparatory:AB 26735
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Wir kommen nun zur Detailberatung, nachdem wir gestern den Grundsatzentscheid gefällt haben. Wir beraten das Modell rechts der dick ausgezogenen schwarzen Linie auf der Fahne. Sie finden jeweils eine Minderheit und bei einzelnen Bestimmungen eine Minderheit I. Das ist offenbar fahnentechnisch so erforderlich. Die Minderheit ist tatsächlich die Mehrheit innerhalb des Systems, das Sie gestern zum Mehrheitssystem gemacht haben. Die Minderheit I, jeweils angeführt von Herrn David, mit einer Ausnahme - Herr Hofmann Hans vertritt noch einen Minderheitsantrag -, ist somit die Minderheit innerhalb dieses Systems. Im Wesentlichen geht es darum, entweder die bundesrätliche Linie zu verfolgen, insbesondere was die Höhe der Abzüge betrifft, zum Teil leicht korrigiert, oder dann eben bei der Höhe dieser Abzüge auf die Linie des Nationalrates einzuschwenken. Es sind primär finanzpolitische Überlegungen, welche die Kommissionsmehrheit dazu geführt haben, dem Bundesrat zu folgen. Soviel zur Einleitung.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir zuerst das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer behandeln. Dort werden wir vorerst all die Änderungen im zweijährigen Veranlagungssystem durchberaten. Sie sind praktisch von sehr geringer Bedeutung, weil die drei verbleibenden Kantone Wallis, Waadt und Tessin beschlossen haben, ebenfalls zum einjährigen Veranlagungssystem überzugehen. Anschliessend werden wir beim einjährigen Veranlagungssystem alles noch einmal durchberaten. Also stören Sie sich nicht an dieser zweimaligen Beratung; die Entscheidung fällen Sie beim ersten Durchgang, der das zweijährige Veranlagungssystem betrifft.