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preparatory:AB 269104

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-21

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich dem Bundesrat danken, dass er meine Motion zur Annahme empfiehlt. Das mache ich natürlich auch - sie zur Annahme empfehlen. Jetzt könnte ich eigentlich schon aufhören, möchte aber doch noch zwei, drei Sachen dazu sagen.

Vielleicht vorgängig zu meiner Interessenbindung: Ich bin im Verwaltungsrat der CSS und im Vorstand der Spitex Schweiz.

Kurz gesagt, soll der Bundesrat mit der Motion beauftragt werden, die Lehren aus der Covid-19-Pandemie im Hinblick auf das Gesundheitswesen zu ziehen. Dabei sollen insbesondere vier Themen bzw. Problembereiche genauer geklärt werden:

1.[NB]Die Motion verlangt eine Analyse der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Beanspruchung der medizinischen Notfallversorgung von Spitälern und Arztpraxen sowie ihrer Folgen für die Versorgungsstrukturen und die aktuellen KVG-Reformen. Wenn man eine verkürzte und nicht analysierte Aussage machen will, dann kann man sagen, dass offenbar nicht notwendige Eingriffe verhindert worden sind, die im Normalmodus gemacht worden wären. Sind sie nur aufgeschoben, kommt der Kostenschub noch; wenn nicht, werden die Probleme durch die Nichtbehandlung am Schluss noch grösser, und das würde dann negative Auswirkungen auf den Gesundheitszustand haben. Oder wären die Eingriffe zu einem Teil gar nicht nötig gewesen? Wenn doch: In welchem Ausmass? Eine Analyse dieser Tatbestände hilft uns auch für die zukünftigen Diskussionen zu den laufenden KVG-Reformen, insbesondere auch zu den Kostendämpfungspaketen. Insofern ist diese Analyse notwendig.

2.[NB]Die Digitalisierung im Gesundheitswesen - insbesondere der elektronische Datenaustausch und das elektronische Patientendossier - muss dringend forciert werden. Ich denke, die erschreckenden Meldungen von Fax-Übermittlungen haben uns vor Augen geführt, wie tief wir digital teilweise noch im dunklen Mittelalter stecken. Hier ist der Bedarf ausgeprägt und dringend. Die Digitalisierung löst nicht alle Probleme, doch ihr Potenzial nicht zu nutzen, kann sich heute niemand mehr erlauben; sie führt auch zu mehr Sicherheit und zu einer besseren Gesundheit.

3.[NB]Die indirekten Kosten der Pandemie - wie Einnahmenausfälle der Leistungserbringer, namentlich der Spitäler - dürfen nicht auf die Prämienzahler überwälzt werden. Ich stelle diese Forderung mitten in den Diskussionen; das ist mir bewusst. Dennoch gilt es die Leitlinien zu ziehen. Es tönt verlockend, die Kosten der Leerstände beziehungsweise der Nichtbehandlungen den Krankenkassen und damit den Prämienzahlern aufzubürden. Aber es darf nicht sein, dass die Prämienzahler nicht nur solidarisch die Kosten der Behandlungen, sondern auch jene der Nichtbehandlungen zahlen. Die soziale Krankenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip: Jede Einwohnerin ist obligatorisch versichert und bezahlt Prämien. Sie hat dafür ein Recht auf die medizinischen Leistungen im Krankheitsfall. Man finanziert also auch mit, wenn man selber keine Leistung bezieht, aber im Versichertenkollektiv Leistungen bezogen werden. Nicht aufbürden darf man dem Versichertenkollektiv aber Leistungen, die niemand bezogen hat. Dies würde das Solidaritätsprinzip, also den Grundpfeiler der Krankenversicherung, verletzen. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

4.[NB]Der Influenza-Pandemieplan muss überarbeitet werden. Dabei müssen Verantwortlichkeiten und Durchsetzbarkeit des Pandemieplans gewährleistet sein. Ich denke, das versteht sich von selbst. "If you fail to plan, you are planning to fail", sagte Benjamin Franklin; das ist der Einleitungssatz im Pandemieplan 2018, ich habe ihn daraus entnommen. Zur Planung gehört eine ständige Überarbeitung und ein Einbau neuer Erkenntnisse. Ich zitiere weiter aus dem Vorwort des Pandemieplans 2018: "Vor diesem Hintergrund kann eine neue Pandemie ausbrechen, ohne dass wir Ort und Zeitpunkt oder ihre Merkmale (Ausbreitungsgeschwindigkeit, Schweregrad) voraussehen können. Aus diesen Gründen wird der Influenza-Pandemieplan Schweiz regelmässig überarbeitet und angepasst. Dabei werden der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, die verfügbaren Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten, die gesetzlichen Grundlagen, die bestehenden Entscheidungs- und Koordinationsstrukturen sowie Expertenmeinungen berücksichtigt." Ich würde anfügen: "und mit Pandemien gemachte Erfahrungen".

Insofern ist alles, was für die Annahme meiner Motion spricht, schon gesagt, auch im Pandemieplan 2018. Ich bitte Sie deshalb, sie anzunehmen.

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