preparatory:AB 272279
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
In diesem Block 2 entscheiden wir über die Minderheitsanträge in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und Migration. Es liegen hier sieben Minderheitsanträge vor. Der Antrag der Minderheit II (Friedl Claudia) ist ein Konzeptantrag, der sich über mehrere Positionen der internationalen Zusammenarbeit erstreckt. Die Minderheit will sicherstellen, dass die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in Prozenten des Bruttonationaleinkommens, die sogenannte APD-Quote, im Voranschlag und in den Finanzplanjahren im Durchschnitt 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens betragen. Sie fordert deshalb eine Aufstockung der Mittel um 270 Millionen Franken im Voranschlag 2021 und entsprechende Aufstockungen in den Finanzplanjahren.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, diese Aufstockung abzulehnen. Eine Aufstockung würde den Beschlüssen des Parlamentes zu den Zahlungsrahmen für internationale Zusammenarbeit widersprechen. Sie haben damals bei den Beratungen bewusst auf eine Erhöhung der Mittel auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens verzichtet. Wenn Sie jetzt diese Aufstockung beschliessen würden, kämen Sie irgendwann in Konflikt mit den von Ihnen beschlossenen Zahlungsrahmen und müssten allenfalls den Verpflichtungskredit erhöhen. Aus der Sicht der Mehrheit der Kommission wäre es ausserdem auch kein gutes Signal, wenn vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und der hohen zusätzlichen Ausgaben für die Bewältigung der Covid-19-Krise auch die ordentlichen Staatsausgaben so stark erhöht würden.
Bezüglich der Auslegung der Anträge der Kommission möchte ich Ihnen, Herr Keller, noch eine dritte beliebt machen, nämlich dass diese Anträge einfach dem vom Parlament beschlossenen Zahlungsrahmen entsprechen. Das ist der Grund, weshalb die Mehrheit der Kommission hier weder weniger noch mehr Mittel als der Bundesrat beantragt. Die Mehrheit der Kommission lehnt aber auch alle Minderheiten ab, welche die Kredite der internationalen Zusammenarbeit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates kürzen wollen. Bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und den Beiträgen an die multinationalen Unternehmen fordert die Minderheit Grin, diese Beiträge auf dem Niveau des Jahres 2020 zu belassen. Aus den genannten Gründen beantragt die Mehrheit der Kommission, diese Anträge abzulehnen.
Für die Mehrheit der Kommission war es selbstverständlich, dass die beschlossenen Mittel auch in der Krise benötigt werden. Sie ist der Ansicht, dass in den kommenden Jahren auch zusätzliche Anstrengungen in den Bereichen des Klimaschutzes und der Biodiversität notwendig seien. Und deswegen lehnt die Mehrheit diese Anträge ab - das Stimmenverhältnis war 18 zu 6 Stimmen.
Mit 18 zu 7 Stimmen wurden von der Kommission auch die ähnlich gelagerten Anträge der Minderheit I (Grin) und der Minderheit Keller Peter zur wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Ostens und den Darlehen und Beteiligungen in den Entwicklungsländern abgelehnt. Auch diese Minderheitsanträge möchten die betreffenden Zahlungskredite auf dem Niveau des Jahres 2020 belassen und damit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates kürzen. Die Corona-Krise trifft auch die Wirtschaft von Schwellen- und Entwicklungsländern, teilweise noch stärker als die der westlichen Staaten. Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Ansicht, dass gerade die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf eine langfristige Resilienz dieser Volkswirtschaften einen wertvollen Beitrag leisten kann.
Im Bereich der Migration liegen zwei Minderheiten vor. Die Minderheit Wettstein beantragt eine Aufstockung bei den Integrationsmassnahmen in der Höhe von 1 Million Franken zugunsten des Ausbaus der Integrationsvorlehre. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 16 zu 9 Stimmen ab, dies mit dem Hinweis, dass das Parlament bereits ein Programm genehmigt hat, mit dem das Arbeitskräftepotenzial durch den Ausbau der Programme gefördert werden soll, und dass die dafür vom Bundesrat beantragten Mittel genügen.
Die Minderheit Widmer Céline betrifft lediglich die Ziele der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", im Staatssekretariat für Migration. Es soll hier eine neue Messgrösse eingeführt werden, eine Quote von Fällen, welche vom Bundesverwaltungsgericht zur Neubeurteilung an das SEM zurückgewiesen werden. Konkret gefordert wird ein Soll-Wert von 4,8 [PAGE 2176] Prozent. Das Ziel der Quote wäre, die Qualität der Asylverfahren zu verbessern. Das ist nachvollziehbar. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen aber - das Stimmenverhältnis war 16 zu 9 Stimmen -, diese neue Messgrösse abzulehnen, dies mit dem Hinweis, dass die Qualität der Entscheide bereits heute sehr gut ist und die Rückweisungsquote auch von vielen anderen Aspekten abhängig ist, nicht nur von der Qualität der Entscheide des SEM. Zudem könnte die Quote den Fehlanreiz setzen, Verfahren in das erweiterte Verfahren weiterzuführen und Rückweisungen zu vermeiden.
Ich bitte Sie deshalb, auch hier beim Bundesrat und bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben.
[VS]