preparatory:AB 274611
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14
Wortprotokoll
Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Der Bundesrat hat deshalb am 11. Dezember 2020 schweizweite Massnahmen ergriffen, um einen unkontrollierten Anstieg der Fälle und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dazu gehört auch die Einschränkung der Ladenöffnungszeiten. Diese Massnahme soll zu einer Verringerung der Mobilität und der damit einhergehenden Kontakte führen, zumal gerade Sonntagsverkäufe häufig nicht nur den nötigen Einkäufen dienen, sondern auch Treffen mit Bekannten und Freunden zur Folge haben. Nur für einen Sechstel der erkrankten Personen sind Angaben zum Expositionsort verfügbar. Dies liegt daran, dass Infizierte oft nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Über den Ansteckungsort "Läden" geben die Daten keine Auskunft.