preparatory:AB 277096
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Mein nächster Antrag betrifft die Massnahmen. Es geht darum, dass das Parlament gemäss Artikel 1 Absatz 4 regelmässig und frühzeitig über die Umsetzung dieses Gesetzes informiert wird. Die Kommissionen werden vorgängig über die geplanten Verordnungen und Verordnungsänderungen konsultiert. Mein Antrag sieht neu vor, dass der Bundesrat die Kommissionen auch über Massnahmen im Sinne des Epidemiengesetzes konsultiert.
In Artikel 30 des Epidemiengesetzes, "Grundsatz", wird zur Verdeutlichung bei den Massnahmen gegenüber einzelnen Personen der Grundsatz festgehalten, dass eine Massnahme nur angeordnet werden kann, "wenn weniger einschneidende Massnahmen, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern, nicht ausreichen oder nicht geeignet sind; und die Massnahme dazu dient, eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden". Mit der beantragten Änderung wird der Bundesrat aufgefordert, die zuständigen Kommissionen auch über derartige Massnahmen vorgängig zu informieren, sodass die ganze Palette von möglichen Massnahmen gemäss Epidemiengesetz und von auf das Covid-19-Gesetz gestützten Verordnungsänderungen den zuständigen Kommissionen zur Kenntnis gebracht wird und sie dazu konsultiert werden, damit die Massnahmen auch klar sind.