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preparatory:AB 282136

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird dem Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zustimmen. Wie Sie wissen, lehnen wir die Transparenz-Initiative selbst aber ab. Sie wird Gegenstand des nächsten Traktandums sein, deshalb nur ein paar Sätze zur Initiative selbst.

Die Skepsis basiert auf der Beurteilung, dass die Offenlegung der Finanzierung von Parteien und politischen Wahl- und Abstimmungskampagnen mit den Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz schwer vereinbar ist. Es ist schwer vereinbar mit dem Milizsystem, schwer vereinbar mit dem Konkordanzsystem und auch schwer vereinbar mit der Tatsache, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten keine millionenschwere staatliche Parteienfinanzierung kennt. Eine wirksame Kontrolle ist deshalb schwierig. Dazu kommen wir sicher später.

Unsere Fraktion ist jedoch zum Schluss gekommen, dass ein Wunsch nach Transparenz besteht. Er besteht in der Bevölkerung. Wenn die Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht, sehen wir darin eine Alternative zur Initiative. Wir begrüssen also eine Regelung auf Gesetzesstufe. Sie enthält etwas höhere Schwellenwerte als in der Initiative vorgesehen und auch eine Kontrolle, die in Stichproben besteht. Wie wirkungsvoll sie dann ist, wird sich zeigen. Wir sehen in der Lösung auf Gesetzesstufe den nötigen Handlungsspielraum, um bei zukünftigen Entwicklungen Änderungen vornehmen zu können. Bei der Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage wäre das kaum möglich.

Der Gegenvorschlag ist, wie man weiss, im Ständerat entstanden. Wie man weiss, hat sich der Ständerat damit gegen die anfängliche Skepsis des Bundesrates gestellt und, wie man weiss, auch gegen die noch länger bestehende Skepsis der klaren Mehrheit des Nationalrates. Man kann es auch so ausdrücken: Die kleine Kammer ist zum Schluss gekommen, dass sie der grossen Kammer aufzeigen möchte, wie sie ihr Problem mit der Transparenz lösen kann. Dafür hat sie ein Konzept entwickelt, bei dem wir uns unterdessen gegenseitig angenähert haben. Dafür sind wir selbstverständlich dankbar.

Gleichzeitig sind wir auch fasziniert über die grandiose Pirouette des Ständerates, wenn es um die eigenen Offenlegungspflichten geht. Das möchte der Ständerat nicht auf Bundesebene in diesem Gesetz geregelt haben, sondern es allenfalls und vielleicht, je nach den Umständen, den Kantonen überlassen.

Da sind wir anderer Meinung, ebenso wie die klare Mehrheit der Kommission und die klare Mehrheit bei der letzten Abstimmung im Nationalrat, die mit 139 zu 55 Stimmen deutlich ausfiel. Bei nationalen Wahlen der Öffentlichkeit zu erklären, dass in die Bundesversammlung zu wählende Personen ihre Finanzierung offenlegen müssen, sobald sie in den Nationalrat gewählt wurden, nicht aber, wenn sie in den Ständerat gewählt wurden, ist eine ziemliche Herausforderung. [PAGE 948]

Die staatsrechtlichen und staatspolitischen Bedenken des Ständerates in Ehren, kantonale Eigenheiten und Föderalismus hin oder her - eine einzige Eigenheit sei herausgegriffen: In vielen Kantonen kandidieren Personen gleichzeitig für den Nationalrat und für den Ständerat. Im Falle einer Wahl in den Ständerat legt die Person ihre Spenden nicht offen, im Falle einer Wahl in den Nationalrat schon. Wie teilt sie das nun genau auf?

Unsere Fraktion wird also klar für eine Gleichbehandlung von National- und Ständeratswahlen stimmen und stellt sich somit gegen den Entscheid des Ständerates. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns hier folgen.