preparatory:AB 286880
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14
Wortprotokoll
Ich suche jetzt das Haar in der Suppe, vielleicht ist ja eine ganze Perücke drin - wir werden sehen. Wir haben, wie gesagt, Herrn Zurbrügg von der Nationalbank angehört. Es ist klar, aus Sicht der Nationalbank hat man keine Freude, wenn einzelne Positionen aus ihrem Ertragspotenzial genommen werden, und hier geht es ja um eine einzelne Position. Ob Negativzinsen gut oder schlecht sind, das ist eine andere Frage. Der Vertreter der Nationalbank hat uns natürlich davor gewarnt, hier einzugreifen und den Bruttoertrag aus Negativzinsen herauszunehmen. Er hat immerhin auch darauf hingewiesen, dass die Nationalbank Negativzinsen nicht nur erhält, sondern auch bezahlt, z. B. für die Covid-Kredite. Zudem haben sie für über die Hälfte der Devisenanlagen eine negative Verfallrendite. Aus der Sicht von Herrn Zurbrügg wäre das natürlich dann zu berücksichtigen.
Jetzt stellt sich aber nicht die Frage, wie man es genau ausführen würde, sondern ob man den Bruttoertrag aus Negativzinsen an den Ausgleichsfonds überweisen soll oder nicht. In der Kommission wurden nach der Anhörung alle Vor- und Nachteile aufgelistet. Man hat verschiedene Gründe gefunden, um jetzt hier nicht der Minderheit zu folgen, sondern Ihrem Rat die Meinung der Kommissionsmehrheit zu empfehlen:
1.[NB]Die Unabhängigkeit der Nationalbank, das wurde erwähnt: Auch wenn man sagen kann, es sei nicht so schlimm, wenn man eine Einkommensposition herausnimmt, hätte die Nationalbank trotzdem das Gefühl, unter Druck zu geraten, weil ja die AHV dann Finanzierungsbedarf hat. Die Nationalbank würde vielleicht Druck spüren, bei den Negativzinsen noch mehr zu machen. Man hätte also sicher auch Respekt vor Erwartungshaltungen, wenn man dann einmal angefangen hätte, einzelne Positionen aus der Erfolgsrechnung der Nationalbank für irgendein Projekt zu entnehmen - wie auch immer [PAGE 797] das technisch dann ginge. Es fragt sich, ob das Geld zuerst ausgeschüttet werden müsste und dann, hier in diesem Fall, an die AHV überwiesen würde oder ob es direkt aus der Erfolgsrechnung, quasi als Aufwandposten, in die AHV fliessen würde. Das wäre an und für sich noch ein bisschen schwierig. Das Technische lassen wir mal weg. Das ist der erste Punkt, die Unabhängigkeit der Nationalbank.
2.[NB]Der Föderalismus: Die Kantone sind ja heute mit zwei Dritteln an den Ausschüttungen der Nationalbank beteiligt und der Bund mit einem Drittel. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Wenn wir vor der Gewinnausschüttung etwas aus der Erfolgsrechnung nehmen, dann fehlt es in der Gewinnausschüttung. Die Kantone würden hier also sicher sagen, dass wir ihnen Mittel nehmen. Das müsste man auf dieser Ebene diskutieren - so die Begründung in der Kommission -, und das sollte man jetzt nicht über die AHV-Vorlage machen.
3.[NB]Es wurde auch gefragt - wie der Minderheitssprecher es schon angetönt hat -, warum die Erträge ausgerechnet in die AHV fliessen sollten. Es könnte ja auch ein Klimafonds sein, es könnte die berufliche Vorsorge sein; diese wurde speziell erwähnt. Auch hier müsste man die Diskussion, wenn schon, also offener führen.
4.[NB]Die Erträge der Negativzinsen sind sehr volatil. Irgendwann enden diese ja hoffentlich, und dann versiegt diese Einnahmequelle, bei der AHV ist sie aber eingerechnet. Man sollte nicht mit volatilen Ertragsbestandteilen in die Zukunft gehen.
Alle diese Punkte haben dazu geführt, dass Ihre Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden hat, hier nicht dem Nationalrat zu folgen. Ich ersuche Sie im Namen der Kommission, dem Nationalrat nicht zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben.