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Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier weder dem Bundesrat noch der Minderheit zu folgen, sondern mit der Mehrheit zu gehen. Diese Vorlage ist austariert. Zwar könnte man sagen - da verstehe ich die Argumentation des Bundesrates -, dass es keine Rolle spiele, was für ein Lastwagen es ist, wenn es zum Unfall kommt, dass die Bevorzugung des Binnenverkehrs tatsächlich irgendwo auch Grenzen haben muss. Ich meine aber mit dem Vorredner, dass die Ausnahme hier materiell vertretbar ist, weil es gute materielle Gründe für diese Ausnahme gibt: die kürzeren Strecken, die gefahren werden, die grössere Aufmerksamkeit. Der Nationalrat hat hier einen guten Kompromiss gefunden mit dieser Kann-Formulierung, die meiner Meinung nach auch gegenüber der EU durchkommen sollte; das Beispiel des Tropfenzählers haben wir schon gehört. Es ist austariert.

Man darf es aber auch nicht überreizen, da habe ich es schon mit dem Bundesrat. Wenn man es überreizt, eine Muss-Formulierung und eine zu lange Frist vorsieht, dann sinkt mit jedem Jahr, um das wir sie verlängern, die Berechtigung dieser Lösung, und es steigt unnötigerweise das Konfliktpotenzial mit der EU. Irgendwann - und da muss man ehrlich sein - muss auch der Binnenverkehr diese Vorgaben erfüllen können.

Konkret muss ich aber sagen, dass ich den Antrag der Minderheit ohnehin nicht verstehe. Hier lohnt es sich einmal, auf der Fahne den ganzen Artikel 45a durchzulesen. Lesen Sie ihn einmal durch, das gilt vor allem für die Vertreter der Minderheit, da müssten Sie eigentlich am eigenen Antrag zu zweifeln beginnen. Der Antrag der Mehrheit bezieht sich darauf, dass in Absatz 2 eine Frist von fünf Jahren fix vorgegeben ist. In ihrem Absatz 3 steht dann, dass der Bundesrat eine längere Frist - also mehr als fünf Jahre - vorsehen kann. Die Kommissionsminderheit will jetzt eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren reinschreiben. Es steht nichts von einer Zusatzfrist, wie es mein Vorredner gesagt hat, sondern es steht einfach "5 Jahre". Das heisst, wenn man bei Absatz 2 eine Frist von fünf Jahren hat und bei Absatz 3 eine Frist von fünf Jahren reinschreibt, so sind es in beiden Fällen fünf Jahre und nicht zehn; es steht nichts von einer längeren Frist. Der Antrag der Minderheit ist also nur schon von der Formulierung her untauglich.

Wenn man den Antrag so verstehen würde, dass es zehn Jahre sein müssten, dann wäre das deutlich zu lange. Er ist aber nicht so zu verstehen. Sprachlich ist es klar, dass das hier ein sinnloser Antrag ist. Er würde sogar die Position schwächen, weil sich der Bundesrat dann auf den Standpunkt stellen würde, dass er die Frist von fünf Jahren ja ohnehin erfüllen muss und er damit das gemacht hat, was von ihm verlangt wird. Ich erwarte, dass der Bundesrat, gestützt auf die Kann-Formulierung in Absatz 3, eine angemessene - nicht überrissene, aber angemessene - Verlängerung der Fünfjahresfrist gemäss Absatz 2 vorsieht.

Ich hoffe, Sie sind jetzt nicht verwirrter als zuvor. Wenn Sie doch verwirrt sind, machen Sie keinen Fehler, wenn Sie mit der Mehrheit stimmen.

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