preparatory:AB 291195
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-30
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, sowohl beim Voranschlag 2022 wie auch beim Finanzplan 2023-2025 der Version des Bundesrates zu folgen.
Was den Voranschlag 2022 betrifft, so besteht kein finanzieller Spielraum für diese Aufstockung, schon gar nicht für Ausgaben in der Höhe der hier geforderten 233 Millionen Franken. Zudem ist eine Aufstockung ohnehin nicht notwendig. Die Finanzierung für das Jahr 2022 ist nicht gefährdet. Das wird vom Bundesrat auch so bestätigt.
Was eine Aufnahme der Erhöhung in den Finanzplan 2023-2025 anbelangt - hier ist ja die Minderheit nicht mehr in der gleichen Zusammensetzung -, so ist diese meiner Meinung nach ebenfalls nicht angebracht. Auch über das Jahr 2022 hinaus hat der Bahninfrastrukturfonds ausreichend Mittel, um die Aufrechterhaltung der Bahninfrastruktur sicherzustellen. Bevor wir eine solche Erhöhung - ich erinnere: Es handelt sich um 233 Millionen Franken - beschliessen, sollte die Gesamtsituation gründlich analysiert werden, nicht nur der Umgang mit den Corona-Schulden, sondern auch die Entwicklungen beim Bahninfrastrukturfonds.
Es ist also momentan kein Handlungsbedarf angezeigt, auch beim Finanzplan nicht. Sollten sich konkrete Probleme und Fragestellungen ergeben, so werden der Bundesrat und die KVF rechtzeitig handeln und Lösungsvorschläge unterbreiten. Aber auf Vorrat kurzerhand eine Erhöhung um diese 233 Millionen Franken vorzunehmen, ist aus meiner Sicht in der momentanen finanzpolitischen Situation weder notwendig noch verantwortbar.
Ich bitte Sie daher, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.