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preparatory:AB 291406

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Wir beraten heute zwei Geschäfte: den Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025 sowie den Nachtrag II.

Mit dem Voranschlag und der Finanzplanung ging der Bundesrat von einem reellen BIP-Wachstum 2022 von 3,3 Prozent aus; dies, nachdem das Wachstum 2019 bei 1,9 Prozent gelegen hatte und 2020 sogar negativ gewesen war, sich aber im laufenden Jahr trotz Corona bereits wieder etwas erholt hat. Die Teuerung wird auf 0,5 Prozent geschätzt, ab 2023 sollte sie trotz Corona ein bisschen über 2 Prozent liegen.

Die Verschuldung des Bundes liegt bei 28 Prozent, das ist im internationalen Vergleich tief. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle beantragten und hier im Hohen Hause bewilligten Mittel für das Jahr 2021 bis Ende Jahr ausgeschöpft werden. Mit der Hochrechnung von 2021 erwartet der Bundesrat ein Finanzierungsdefizit von 17,4 Milliarden Franken, wobei 16,4 Milliarden Franken Corona-bedingt sind. Dies entspricht in etwa der Grössenordnung von 2020. Abgesehen von Corona sind die Bundesfinanzen grundsätzlich stabil.

Zuerst möchte ich auf den Nachtrag II eingehen und Ihnen die Erwägungen der Kommission erläutern: Mit dem Nachtrag II beantragt der Bundesrat in acht Nachtragskrediten Ausgaben in Höhe von 79,4 Millionen Franken, wobei 10 Millionen Franken nicht finanzierungswirksam sind. Die grössten Beiträge sind 25 Millionen Franken für Corona-bedingte Einnahmenausfälle im Schienengüterverkehr, 23 Millionen Franken für humanitäre Aktionen in Afghanistan sowie Leistungen des Bundes an die ALV in der Höhe von 16,7 Millionen Franken. Des Weiteren sieht der Bundesbeschluss in Artikel 3 eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für das Aufklärungsdrohnensystem 15 um 20 Millionen Franken vor.

Der andere Bundesbeschluss zum Nachtrag II enthält 7 Millionen Franken. Damit sollen die Kosten der Unwetterschäden vom Juli 2021 beglichen werden, welche die Infrastrukturbetreiber und -betreiberinnen nicht auffangen können.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen, dem Bundesbeschluss III, also den Nachträgen, zuzustimmen, ebenso wie dem Bundesbeschluss IV. Die Abstimmungsresultate in der Gesamtabstimmung der Kommission lauteten 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen bzw. 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Zum Minderheitsantrag Schwander werde ich in Block 3 die Position der Finanzkommission darlegen.

Nun kommen wir zum Kernelement der heutigen und, je nach Ihrer Redefreudigkeit, auch der morgigen Debatte, dem Voranschlag 2022 und dem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025. Ihre Finanzkommission hat den bundesrätlichen Entwurf zum Voranschlag in den Subkommissionen vorberaten und danach an einer dreitägigen Plenarversammlung im Beisein der verantwortlichen Mitglieder des Bundesrates intensiv beraten.

Wir beantragen Ihnen, dem Voranschlag des Bundesrates grundsätzlich zu folgen. Dieser enthält 77,695 Milliarden Franken ordentliche Ausgaben, inklusive der 2,7 Milliarden Franken Nachmeldungen. Die ausserordentlichen Ausgaben liegen gemäss Bundesrat bei 3,030 Milliarden Franken. Die ordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 77,122 Milliarden Franken. Bei den ausserordentlichen Einnahmen sind gemäss Bundesrat 1,51 Milliarden Franken budgetiert. Dies gibt gemäss dem Entwurf des Bundesrates einen finanziellen Handlungsspielraum von noch 44 Millionen Franken. Das ist bei einem Budget von rund 80 Milliarden Franken sozusagen eine Punktlandung.

Die höchsten Beiträge der Nachmeldungen betreffen den Erwerbsersatz mit 490 Millionen Franken und die Sars-CoV-2-Tests mit 1,5 Milliarden Franken.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen nach sorgfältiger Abwägung, nebst der Genehmigung des Voranschlages kleinere Adjustierungen zu tätigen und Mehrausgaben in der Höhe von 273 Millionen Franken zu bewilligen. Den Löwenanteil macht die Einlage von 233 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds aus.

Ich zähle nun die von der Kommission beantragten Betragserhöhungen auf: 1,2 Millionen Franken für Meteo Schweiz, für die Programme Destination Earth und Owarna 2; 1,4 Millionen Franken im BSV für Familienorganisationen und Kinderschutz; 660[NB]000 Franken für die Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- und Meldestelle für Misshandlungen im Schweizer Sport; 10 Millionen Franken im SECO für Darlehen und Beteiligungen bei Entwicklungsländern; 8 Millionen Franken für Zulagen Milchwirtschaft; 7 Millionen Franken für Beihilfen im Pflanzenbau; 2,9 Millionen Franken im BFE; 8,3 Millionen Franken für das Programm Energie Schweiz und 100[NB]000 Franken für das Projekt Swiss Triple Impact. [PAGE 2215]

Aufgrund der Mehrausgaben war der strukturelle Saldo nach den Erhöhungen durch die Finanzkommission negativ. Die Ausgaben wären wegen der Schuldenbremse also verfassungswidrig gewesen. Deshalb sollen Corona-bedingte Zusatzaufwände in der Höhe von 272 Millionen Franken als ausserordentliche Ausgaben gebucht werden.

Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Finanzkommission nebst diesen Detailfragen auch mit übergeordneten Fragen auseinandergesetzt hat. Ein Thema waren die Personalkosten; zu diesen werden wir in Block 6 noch kommen. Auch das Thema Corona war in der Finanzkommission omnipräsent. Auch wenn die Ausgaben für die Bewältigung der Pandemie nach heutigem Stand deutlich tiefer sind als noch in den Voranschlägen 2021 und 2020, sind auch für das nächste Jahr zusätzliche Ausgaben zur Bewältigung der Krise notwendig. Die Mehrheit der Kommission ist sich einig, dass Corona-bedingte Mehrausgaben grundsätzlich notwendig sind. Eine Umbuchung auf ausserordentliche Ausgaben ist deshalb gerechtfertigt. In der Verbuchungsform gibt es betreffend ordentliche und ausserordentliche Ausgaben und Einnahmen einen Ermessens- und einen Interpretationsspielraum. Der Antrag auf eine Kommissionsmotion, welche klare Kriterien fordert, die über das derzeitige Finanzhaushaltgesetz (FHG) hinausgehen, wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission vertritt den Standpunkt, dass wir diesen Handlungsspielraum, wie ihn das FHG aktuell vorsieht, beibehalten sollen.

In der Gesamtabstimmung hat die FK-N mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Rat die Annahme des Bundesbeschlusses Ia über den Voranschlag für das Jahr 2022 zu beantragen, inklusive der Erhöhungsanträge der Mehrheit. Mit grosser Mehrheit unterstützt die Kommission auch die anderen Bundesbeschlüsse betreffend Finanzplan 2023-2025 sowie die Entnahme aus dem Bahninfrastrukturfonds sowie dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, also die Bundesbeschlüsse III und IV.

Im Namen der Finanzkommission möchte ich mich beim Bundesrat, der Verwaltung, dem Sekretariat der Finanzkommission sowie allen Mitarbeitenden des Bundes für deren Einsatz - auch unter ungewöhnlichen Vorzeichen - bedanken.