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preparatory:AB 293360

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Das sind die Bestimmungen zu den Ergänzungsleistungen, hier geht es um einen Grundsatz. Wenn wir die Ausgleichsmassnahmen beschliessen, wie wir sie beschlossen haben - dass die Übergangsjahrgänge nämlich einen Zuschlag erhalten, wenn sie das Referenzalter erreichen -, dann ist die Frage, ob der Zuschlag auch bei den Ergänzungsleistungen angerechnet wird. Würde der Zuschlag bei den Ergänzungsleistungen als Einkommen angerechnet, würde er, so das Argument der Minderheit, für Frauen mit tiefen Einkommen und Ergänzungsleistungen aus diesen Übergangsjahrgängen wieder ausgeglichen; d. h., der Zuschlag würde gar nicht wirken, weil man zwar einen Zuschlag erhielte, dieser aber bei den Ergänzungsleistungen angerechnet würde, womit er gleich wieder weg wäre.

Die Mehrheit hält fest, dass es dem Grundsatz der Ergänzungsleistungen widerspricht, wenn man diese Zuschläge nicht anrechnet. Bei den Ergänzungsleistungen sind alle Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen, erst dann entsteht der Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Ergänzungsleistungen müssen die Kosten decken. Rechnet man die Zuschläge nicht an, hat man quasi ein "Übergeld" über die Ergänzungsleistungen hinaus. Vor allem dieser Widerspruch zum Grundsatz der Ergänzungsleistungen führt dazu, dass die Mehrheit für Festhalten plädiert und sagt: Wir folgen nicht dem Nationalrat, der den Rentenzuschlag nicht anrechnen will, sondern wir bleiben beim Ständerat, der den Zuschlag anrechnen und damit im System bleiben wollte.

Die Minderheit, deren Antrag noch begründet wird, hält fest: Wenn wir bei den Zuschlägen schon eine soziale Komponente einbauen wollen, dann müssen wir es in Bezug auf die tiefen Einkommen konsequenterweise auch bei den Ergänzungsleistungen tun. Es bringt uns nichts, wenn die Ergänzungsleistungen diese Zuschläge wieder eliminieren und wir dann die Rückmeldung erhalten: "Es hat mir ja gar nichts gebracht."

Die Kommission hat sich am Ende mit 8 zu 5 Stimmen für die Ständeratsversion entschieden, also für die Anrechnung der Zuschläge. Damit folgt sie dem Nationalrat nicht und schafft eine Differenz.

Wir erhielten noch die Information, wie viel das ausmachen würde, d. h., wie viele Frauen davon betroffen wären: Etwa 12 Prozent der Rentenbezüger beziehen auch Ergänzungsleistungen, davon etwa 6 Prozent bei Eintritt in die Rente, die anderen 6 Prozent kommen etwas später. Doch eine Zahl, wie viele Frauen dann betroffen sind, konnte man nicht nennen. Die Kosten lägen etwa bei 70 Millionen Franken, wenn wir hier der Minderheit folgen würden, weil dann die Ergänzungsleistungen nicht entsprechend gekürzt würden.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit zuzustimmen, wobei ich selber in der Minderheit bin. Die Minderheit wird aber nicht von mir vertreten, sondern von Kollegin Carobbio.

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