preparatory:AB 306322
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission soll hier die Differenz bereinigt werden. Die Kommission beantragt - wenn auch relativ knapp, nämlich mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Für den Antrag der Kommissionsmehrheit spricht, dass der Umgang mit Medien eben nicht mit Verboten oder Zugangsregeln geregelt werden soll. Die auch in unserer Kommission immer wieder beschworene Verantwortung von Eltern und Jugendlichen kann und soll vielmehr durch eine entsprechende Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Dies ist, glaube ich, inhaltlich weniger umstritten als die Frage, welcher Staatsebene hier die Verantwortung zukommt. Die Kommissionsminderheit wird sich dazu noch äussern. Klar ist, dass dies im Kompetenzbereich der Kantone liegt, geht es doch um die Zeit der obligatorischen Bildung; hier hat der Bund nur subsidiär tätig zu sein. Verstärkt tätig kann der Bund gemäss Bundesverfassung aber im nachobligatorischen und ausserschulischen Bereich sein. Wir erachten also die Förderung der Medienkompetenz als eine Ergänzung der Anstrengungen der Kantone im Bildungsbereich, und zwar unabhängig davon, ob dies die obligatorische Schulzeit betrifft oder nicht.
Der Bund war bisher schon aktiv; insofern wäre das nichts Neues. Eine Streichung dieser Bestimmung würde somit das falsche Signal aussenden, wir wollten den Bund hier in seinen bisherigen und unseres Erachtens unbestrittenen Anstrengungen zurückbinden. Herr Bundesrat Berset hat jedenfalls in der Kommission gesagt, dass wir damit das Signal aussenden würden, eher bremsen und nicht mehr weiterfahren zu wollen. Dieses Signal wollen wir nicht aussenden.
Wir sehen sodann einen Zusammenhang zur vorhin erwähnten Problematik bezüglich der Mikrotransaktionen. Wir haben ja die entsprechende Regelung abgelehnt; die kommt nicht ins Gesetz. Aber diese Mikrotransaktionen bergen ein Suchtpotenzial, weshalb aufgrund der Suchtproblematik in Bezug auf die Bildung präventiv mehr getan werden kann und mehr getan werden sollte. [PAGE 779]
Für den Antrag der Kommissionsminderheit, die ihn noch separat begründen wird, spricht, dass es ausreichende Grundlagen gibt, die es dem Bund erlauben, tätig zu werden, zumal er schon heute tätig ist. Die Minderheit lehnt daher einen weiteren Eingriff in die Bildungshoheit und in den Verantwortungsbereich der Kantone ab. Sie wird sich aber, wie erwähnt, noch selber zu Wort melden. Ich glaube, dass die Opposition vor allem staatspolitisch begründet ist.
Aus den vorerwähnten Gründen bitte ich Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und somit dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Das wäre nicht zuletzt auch im Interesse des Ganzen. Dieser Medienartikel ist dem Nationalrat wichtig. Unsere Zustimmung könnte der Schlüssel dazu sein, dass der Nationalrat bei den verbleibenden zwei Differenzen unseren Beschlüssen zustimmen kann.