preparatory:AB 30633
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-04
Wortprotokoll
Artikel 14 will Finanzhilfen für Kulturgüter anderer Staaten gewähren, die dort nach unserem Ermessen gefährdet sind. Artikel 14 ist im Grundsatz auch eine "Lex Afghanistan". Es geht hier jedoch nicht darum, dem Afghanistan-Museum in der Schweiz die finanzielle Basis zu entziehen oder dieses Vorhaben zu verunmöglichen. Es geht beim Streichungsantrag darum, keine neuen Subventionen in das Bundesbudget aufzunehmen und keine neuen Massstäbe zu kreieren.
Zwei Dinge gilt es zu beachten:
1. Wir haben eine leistungsfähige Institution, die Deza, die heute schon für alle möglichen Unterstützungen, bis hin zu Kontrollfunktionen in ausländischen Atomkraftwerken, zuständig ist und Mittel des Bundes einsetzen kann. Sie finden im Budget des EDA mehrere Kreditposten für Kulturgüter: Ich nenne als Beispiele das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf oder den Beitrag zur Weltkulturgütererhaltung oder auch die Beiträge an die Unesco, wie sie auf Seite 422 des Voranschlages 2003 aufgeführt sind. Wir brauchen darum kein anderes Departement, das neue Subventionskriterien für Kulturgüter erstellt und eigene internationale Projekte verwirklicht.
2. Dieser Punkt betrifft die Sache selbst: Wenn es heute noch Bereiche gibt, wo die Wirtschaft und auch private Gönner ein kulturelles Engagement sichtbar machen können, [PAGE 40] dann sind es gerade solche Projekte. Wenn der Bund hier ein neues Subventionsgesetz erlässt, schwindet automatisch die Bereitschaft, auch noch private Mittel einzusetzen. Mit Blick auf den Bundeshaushalt sind es gerade diese unzähligen Subventionsvorhaben - Sie kennen sicher den Subventionsbericht -, die den Bundeshaushalt belasten. Was einmal bewilligt wurde, lässt sich nur schwerlich wieder zurücknehmen. Es kommt hinzu, dass auch die Aufgleisung und die Verwaltung solcher Projekte, noch dazu in verschiedenen Departementen, nicht ohne zusätzliches Personal zu bewältigen sind.
Artikel 14 ist insgesamt betrachtet ein unnötiger neuer Subventionsartikel, der zudem noch kontraproduktiv wirken kann. Damit ist der Artikel eher eine Belastung als eine Hilfe. Leistungen an die Kulturgütererhaltung in ärmeren Ländern gehören zur klassischen Entwicklungshilfe und damit in den Zuständigkeits- und Regelungsbereich des EDA und der Deza.
Wir werden in dieser Session noch über die desolaten Bundesfinanzen und über die fehlenden Aufträge für unsere Wirtschaft diskutieren. Einmal mehr stehen wir betreffend Finanzen vor der Frage, ob die linke Hand weiss, was die rechte tut. Ich bitte Sie, dem Streichungsantrag zu folgen und keine neuen Schatullen einzurichten.