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preparatory:AB 307337

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Wir haben bereits sehr viel über die Minderheiten gehört. Wenn Sie die Stimmenverhältnisse anschauen, dann sehen Sie, dass vor allem der Antrag der Mehrheit zu Artikel 2, einem zentralen Ankerpunkt dieser Vorlage, breit abgestützt ist. Wir beginnen hier ja gleich mit einer zentralen Bestimmung dieser Vorlage, nämlich mit den sogenannten Ausbauzielen.

Der Bundesrat hat beantragt, den heute gültigen Richtwert von 11,4 Terawattstunden für das Jahr 2035 auf einen Zielwert von 17 Terawattstunden zu erhöhen. Das ist bei Weitem nicht genug, Frau Bundesrätin. Das haben wir in der Kommission ausführlich besprochen. Denn damit würden wir nur das aktuelle Ausbautempo der letzten zwei Jahre beibehalten. Angesichts der Energiekrise ist das definitiv viel zu wenig. Insbesondere wenn wir auch schauen, wie sich die Kantone in den letzten Monaten und Jahren entwickelt haben, können wir hier doch etwas proaktiver in die Zukunft gehen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, das Ausbauziel für 2035 auf 35 Terawattstunden zu erhöhen. Weshalb? Damit garantieren wir erstens, dass wir trotz der Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeproduktion immer genügend Strom haben. Zweitens wird damit der Zubau so [PAGE 863] forciert, dass der Nettoimport im Winter den von der Elcom empfohlenen Schwellenwert von 8 bis 10 Terawattstunden nicht überschreitet; hier werden wir später noch über eine Zusatzregelung sprechen. Drittens bekommen wir so auch keine Probleme, falls eines oder mehrere Kernkraftwerke ausfallen sollten oder falls eines, wie von der Axpo im Fall von Beznau bereits mehrfach angekündigt, in den nächsten zehn Jahren aus Sicherheitsgründen ganz vom Netz gehen sollte.

Darum bitte ich Sie, hier nicht den Minderheitsanträgen I und II (Knecht) zu folgen. Diese Ziele sind den aktuellen Herausforderungen bei Weitem nicht angemessen. Wir riskieren damit, jedes Jahr Diskussionen führen zu müssen, wie wir sie momentan wegen der kommenden Winter führen müssen. Ich möchte eben, dass Herr Knecht und auch alle weiteren Müller in Zukunft genügend Strom haben. Darum bitte ich Sie, ihm hier ausnahmsweise nicht zu folgen.

Ebenfalls bitte ich Sie, den Minderheitsantrag III (Rieder) abzulehnen. Mit der Fassung der Mehrheit haben wir eine bessere Lösung gefunden, um betreffend die verschiedenen Technologien spezifische Ziele zu setzen. Bereits bei den noch sehr tiefen Ausbauzielen für das Jahr 2020 im aktuellen Energiegesetz hat sich nämlich gezeigt, dass sich der Ausbau nicht an die Modelle des Bundesamtes für Energie gehalten hat. Wir haben einen weniger hohen Zubau bei der Wind- und der Wasserkraft, dafür glücklicherweise einen höheren bei der Solarenergie. Wenn wir technologiespezifische Ziele auf so weite Frist hinaus definieren, laufen wir Gefahr, dass sie sehr schnell überholt sind. Zudem widersprechen solche Ziele dem Grundsatz der Technologieneutralität. Die Mehrheit beantragt stattdessen, dass der Bundesrat alle fünf Jahre technologiespezifische Ziele definiert und damit auf die jeweils realistisch erreichbaren Potenziale Bezug nehmen kann.

Ich bitte Sie aus diesen klaren und unmissverständlichen Gründen, der Mehrheit zu folgen.