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preparatory:AB 310609

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat erachtet eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung als absolut zentral. Er hat sich deshalb auch dafür eingesetzt, dass die Behandlungen von Kindern im stationären Bereich inzwischen ausreichend finanziert sind. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifpartner, dass die Tarife die Kosten in angemessener Weise decken. Der Bundesrat verfügt nur über eine subsidiäre Kompetenz, einen Tarifeingriff vorzunehmen. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Tarifpartner sich nicht einigen können und die Kosten detailliert und transparent dargelegt werden. Im ambulanten Bereich haben die Kinderspitäler und -kliniken die finanzielle Situation grob dargelegt. Eine transparente Darlegung der Kosten ist noch ausstehend, inzwischen aber vereinbart. In den nächsten Monaten sind weitere Gespräche mit Vertretenden der Kindermedizin geplant. Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern die Eingabe von Tardoc und auch eines Gesamtprojekts aus ambulanten Pauschalen und Einzelleistungstarifen bis Ende 2023. Diese Tarifstruktur respektive Gesamtlösung muss auch die Kindermedizin sachgerecht abbilden. [PAGE 2083]