preparatory:AB 322234
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2023-06-12
Wortprotokoll
In Fällen, in denen Gutachten von strafrechtlich verurteilten Sachverständigen als Grundlage für einen Entscheid der IV dienen, wäre noch nicht erwiesen, dass diese Gutachten nicht ordnungsgemäss zustande gekommen und damit nicht beweiskräftig wären. Solche Fälle würden nicht von Amtes wegen aufgerollt, sondern es obläge den Versicherten, bei der zuständigen IV-Stelle ein Gesuch um Revision zu stellen, damit die IV-Stelle auf den rechtskräftigen Entscheid zurückkommen und allenfalls ein neues Gutachten einholen würde. [PAGE 1216]