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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-09-13

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-13

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die wichtigen Änderungen des Transplantationsgesetzes vollumfänglich. Diese Änderungen sind von grosser Bedeutung für die Qualität und Sicherheit der Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen in der Schweiz. Das Schweizer Transplantationsgesetz hat bereits hohe Standards für Transplantationen von Organen, Geweben und Zellen festgelegt. Dennoch müssen wir uns bewusst sein, dass schwerwiegende unerwartete Ereignisse auftreten können. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, ein sogenanntes Vigilanzsystem einzuführen, das schnell auf solche Ereignisse reagieren und daraus lernen kann, um zukünftige Risiken zu minimieren. Zudem sollen wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des[NB]Transplantationsgesetzes im Jahr 2007 berücksichtigt werden.

Ein zentrales Element dieser Gesetzesänderung ist, wie erwähnt, die Einführung eines Vigilanzsystems im Bereich der Transplantation. Dieses Wort kannte ich vor der Gesetzesberatung auch noch nicht. Das Vigilanzsystem ist ein System, das darauf abzielt, die Qualität und Sicherheit von Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen zu verbessern, indem es auf schwerwiegende unerwünschte Ereignisse reagiert und Massnahmen zur Sicherheit ergreift. Hierbei - jetzt wird es konkreter - wird eine Meldepflicht bei schwerwiegenden Zwischenfällen und Reaktionen eingeführt, und es wird ein neues elektronisches Meldesystem eingerichtet, um diese Meldungen zu erfassen und zu bearbeiten.

Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Anpassungen in verschiedenen Bereichen des Transplantationsgesetzes erforderlich sind. Zu diesen Anpassungen gehören unter anderem:

-[NB]die Anwendung von ähnlichen Bestimmungen für Transplantationen von Organen, Geweben und Zellen;

-[NB]die Kompetenzdelegation an den Bundesrat, mit der er eine Bewilligungspflicht für die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen einführen kann, wenn dies als notwendig erachtet wird;

-[NB]die Abgrenzung der Anwendbarkeit von Regelungen zu Transplantatprodukten und die Einführung der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für Spitäler zur Verwendung nicht zugelassener Transplantatprodukte;

-[NB]die Verschiebung der Zuständigkeit für die Bewilligung von klinischen Versuchen im Bereich Transplantation vom Bundesamt für Gesundheit an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung betrifft das Überkreuz-Lebendspende-Programm. Dieses Programm ermöglicht es, Organe von Lebendspenderinnen und -spendern "über Kreuz" passenden Empfängerinnen oder Empfängern zuzuweisen. Dies erhöht für Patientinnen und Patienten die Chance, ein Organ zu erhalten. Die Kernelemente dieses Programms werden nun[NB]im[NB]Gesetz[NB]verankert,[NB]was[NB]die[NB]FDP-Liberale Fraktion unterstützt.

Ich fasse zusammen: Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes zielen darauf ab, die Qualität und Sicherheit von Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen in der Schweiz zu erhöhen. Die FDP setzt sich stark dafür ein, dass wir genügend Organe in der Schweiz haben, um die, die sie brauchen, eben auch damit zu bedienen. Wenn gesetzliche Hürden gesenkt werden können, sodass mehr Organe auch in der Schweiz für Leute in der Schweiz verfügbar sind, dann werden wir das unterstützen.

Es wurde vom Kommissionssprecher nur erwähnt, dass wir auch über gewisse Vergütungsthemen bezüglich innovativer Transplantationen, sogenannter CAR-T-Methoden, gesprochen haben. Wir sind froh, dass die Kommission hier gegenüber der Idee einer Kommissionsmotion eine positive Haltung gezeigt hat, um die Vergütungsfragen separat mit einer Motion zu regeln, anstatt sie auch noch hier im Gesetz zu verankern.

In diesem Sinne werden wir überall der Mehrheit bzw. dem Bundesrat folgen und uns in der Detailberatung nicht mehr äussern.

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