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preparatory:AB 325781

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Der Motionär will, dass die Zahlungen für die Nutzung des Stromnetzes an die lokalen Stromproduzenten gehen, sofern das Stromnetz nicht beansprucht wird.

Sowohl der Bundesrat als auch der Motionär wollen die lokale Stromerzeugung fördern; da haben wir keine Differenz. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem Mantelerlass, sind wir hier auf gutem Weg und kurz vor der Schlussbereinigung.

Der von der Motion geforderte Mechanismus geht für uns aber zu weit. Er ist nicht verursachergerecht, denn auch die lokale Stromversorgung braucht eine stete Absicherung durch die übergeordneten Netzebenen. Das Stromnetz muss immer auf den Fall ausgelegt werden, dass die lokale Erzeugung nicht oder kaum zur Verfügung steht. Ansonsten kann es zu volkswirtschaftlich teuren Ausfällen kommen. Somit entsteht mit den Einspeisungen ins lokale Netz auch kein ungerechtfertigter Gewinn beim Netzbetreiber. Zudem wurde im Mantelerlass eine Lösung für die sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften eingeführt. Da haben wir keine Differenz mehr. Für Strom, der innerhalb dieser Elektrizitätsgemeinschaften ausgetauscht wird, entfällt ein Teil der Netzgebühren. Das kann der Bundesrat dann im Detail in der Verordnung regeln. Von daher sind wir nahe beieinander.

Ich bitte Sie in Anbetracht der Teilerfüllung aber zum Schluss, die Motion abzulehnen.