preparatory:AB 32643
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Zu Artikel 48 Absätze 3 und 4: Die Beschwerdemöglichkeit der Kantone bei der Baubewilligung, Absatz 3, wurde vom Nationalrat neu formuliert und in Absatz 4 gesetzlich verankert. Die Beschwerdemöglichkeit ist als Kompensation zur Streichung des dreifachen kantonalen Vetos gedacht.
Die Kommission bittet Sie einstimmig, sich ihr anzuschliessen.