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preparatory:AB 344423

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

Vielleicht hat man jetzt ein bisschen den Eindruck bekommen, es sei ein riesiges, flächendeckendes Investitionskontrollgesetz, aber das ist es mit Sicherheit nicht. Gleichzeitig sendet das SECO - wie soll man sagen? - doch widersprüchliche Signale: Auf der einen Seite heisst es, es seien kritische Infrastrukturen und die unterstünden in der Schweiz noch der öffentlichen Hand; es bestehe also gar kein Handlungsbedarf, weil die ja nicht verkauft würden. Das weiss man allerdings nicht so genau. Und auf der anderen Seite sendet man das Signal, dass man, wenn die Limite bezüglich Grösse der betroffenen Unternehmen etwas gesenkt werde, gerade um fünf Stellen aufstocken müsste, weil es dann zu x zusätzlichen Prüfungen käme. Das kann gar nicht sein, und das ist schon etwas verwirrend. Man muss sich jetzt schon entscheiden: Ist es nun ein Drama oder nicht? Gibt es überhaupt Handlungsbedarf oder gibt es keinen? Beides zusammen geht nicht.

Ich möchte hier nochmals betonen: Der Geltungsbereich ist mit einer abschliessenden Liste festgelegt, und darauf sind lauter Unternehmen wie grosse Spitäler, grosse Netzbetreiber, grosse Energieproduzenten usw. Was privatwirtschaftlich betriebene Strukturen angeht, sind einzig grosse Pharmaunternehmen, systemrelevante Banken und allenfalls IT-Unternehmen mit sicherheitsrelevanten Leistungen betroffen; sonst ist die Privatwirtschaft nicht betroffen. Wenn also Kollege Dobler sagt, das sei KMU-unfreundlich, hat das hiermit nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Insofern können Sie also ganz entspannt zustimmen: Es ist nicht ein in der Fläche anwendbares Kontrollgesetz, ganz im Gegenteil, der Geltungsbereich ist dramatisch stark eingeschränkt.

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