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Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-05

Wortprotokoll

Es ist eine etwas spezifische Motion. Es geht um Folgendes: Landwirtschaftsbetrieben, die einen erheblichen Rindvieh- und Schweinebestand halten, ist es heute gestattet, das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle auf dem Landwirtschaftsland auszubringen und damit landwirtschaftlich zu verwerten. Diese Landwirtschaftsbetriebe werden von der Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation befreit. Herr Salzmann, der Motionär, stört sich daran, dass davon heute nur die Rindvieh- und Schweinehalter betroffen sind, die Halter anderer Tierarten aber nicht.

Vielleicht muss ich kurz ausholen. Was ist ein erheblicher Rindvieh- und Schweinebestand? Das sind mindestens acht Düngergrossvieheinheiten gemäss Artikel 12 Absatz 3 der Gewässerschutzverordnung. Eine Düngergrossvieheinheit entspricht einer 600 Kilogramm schweren Milchkuh. Ein Mastschwein entspricht 0,16 Düngergrossvieheinheiten. Somit muss heute ein Landwirtschaftsbetrieb mindestens 8 Milchkühe oder 50 Mastschweine umfassen, damit er sein häusliches Abwasser landwirtschaftlich verwerten darf.

Infolge des landwirtschaftlichen Strukturwandels sind die Tierherden auf den Bauernhöfen vielfältiger geworden. Es gibt Landwirte, die zum Beispiel Milchschafe, Ziegen, Legehennen oder Pferde halten. Der Motionär beantragt in diesem Zusammenhang nichts weniger als eine Gleichbehandlung der Tierarten. Das hiesse also, dass eine landwirtschaftliche Verwertung des häuslichen Abwassers immer dann möglich wäre, wenn der Tierbestand die Grenze von acht Düngergrossvieheinheiten erreicht, was bei den genannten Tierarten folgenden Herdengrössen entspricht: 32 Milchschafe, 50 Ziegen, 8 Pferdestuten mit Fohlen oder 800 Legehennen.

Die UREK-S kann die Haltung des Motionärs nachvollziehen. Bedingung muss jedoch sein, dass das häusliche Abwasser auch dort zu Gülle vermischt wird, wo die Ausscheidung der Tiere in der Regel mehrheitlich in fester Form anfällt.

Es gibt generelle Bedenken, dass häusliches Abwasser ungereinigt auf Landwirtschaftsland ausgebracht wird. Diese Bedenken - und das ist wichtig - müssen generell und separat behandelt werden. Diese Bedenken dürfen nicht dazu führen, die Ungleichbehandlung der Tiere bzw. der Tierhalter weiterzuführen.

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die UREK-S mit 4 zu 4 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten, aber ohne Minderheit, dieser Motion zuzustimmen.

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