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preparatory:AB 349706

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Blenden wir nochmals etwas zurück zu den Anfängen dieses UNO-Paktes. Die Schweiz und Mexiko nahmen bei der Ausarbeitung eine führende Rolle ein. Die Schweiz war als Gastgeberland für viele internationale Organisationen und aufgrund ihrer diplomatischen Expertise wichtig für die Ausarbeitung dieses Paktes. Ausserdem, und das ist wahrscheinlich noch wichtiger, ist die Schweiz Zielland von viel Migration, weil wir halt eben ein sehr wohlhabendes Land sind, viele Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und, um all die Tätigkeiten zu machen, auch auf Migration angewiesen sind. Auf der anderen Seite haben wir Mexiko, das aufgrund seiner geografischen Lage und aufgrund der Migration aus Mexiko hinaus sehr viel Erfahrung hat. Die beiden Länder haben zusammen den Vorsitz bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen gehabt. Sie leiteten die Diskussionen und koordinierten gemeinsam die Beiträge der Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft, um eine möglichst breite Einigung zu erreichen.

Das Ziel der Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen war es vor allem, mit dem Migrationspakt eine Massnahme zu treffen, um die Migration besser in den Griff zu bekommen, insbesondere in Hinblick auf die Rechte der Migranten. Etwa 280 Millionen Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt nicht in ihrem Heimatland, sondern leben und arbeiten irgendwo anders. In der Schweiz haben wir auch viele Migranten; Mexiko hat viele Migranten, die in den USA arbeiten. Entsprechend haben auch viele andere Länder auf der Welt Fremdarbeiter bei sich. Nicht alle Länder behandeln leider ihre Migranten so, wie die Schweiz das tut und wie die Schweiz das vorlebt, nicht nur hinsichtlich ihres Aufenthalts, sondern vor allem hinsichtlich der Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird, wenn sie einen Antrag auf Einreise, auf eine Arbeitsbewilligung oder etwas Ähnliches stellen. Dasselbe gilt für Migranten, die quasi zwischen den Staaten irgendwo unterwegs sind, wozu dann auch Flüchtlinge gehören.

Der UNO-Pakt möchte in diesem Bereich Leitlinien schaffen, ein gemeinsames Verständnis dafür, was eben beispielsweise rechtliche Grundlagen sind. Im Pakt wird diesbezüglich ganz klar und deutlich gesagt, und zwar ausdrücklich, die Staaten sollen nach wie vor zwischen legaler und illegaler Migration unterscheiden können. Der Pakt bekräftigt in Punkt 15 auch das souveräne Recht der Staaten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen und ihre Grenzen zu kontrollieren. Die Grenze eines Landes ist seine Grenze, es kann selber entscheiden, was es dort tut. Dies schliesst ausdrücklich das Recht der Staaten ein, zwischen regulärer und irregulärer Migration zu unterscheiden.

Dieses Recht beinhaltet aber einen Grundsatz, nämlich ein rechtliches Vorgehen, das durchaus eine Unterscheidung machen kann, aber eben rechtsstaatlich ist. Es ist eben nicht so, dass der Pakt keine Unterscheidung zwischen einem regulären und einem irregulären Migranten macht, der quasi versucht, schwarz über die Grenze zu gehen oder Ähnliches. Selbstverständlich nimmt der Pakt dies entsprechend der Souveränität der Staaten auf. Der globale Pakt basiert auf der Wahrung der Souveränität der Staaten und respektiert das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu gestalten und umzusetzen; das ist Leitprinzip Nummer 7. Damit ist der Pakt in Hinblick auf die erwähnten Punkte ausdrücklich nicht rechtlich bindend.

Als Kooperationsvereinbarung hingegen ist er natürlich, da gebe ich Herrn Portmann recht, rechtlich und insofern auch politisch bindend. Der Ausdruck "we commit", der mehrmals wiederholt wird, bedeutet im Zusammenhang mit so einem Staatsvertrag, wie wir ihn hier vorliegen haben, einem UNO-Pakt, nichts anderes als "wir bekennen uns". Wir bekennen uns zu den Zielen, dass man gemeinsam eine reguläre, rechtsstaatliche, verständliche und auf Menschenrechten basierende Migrationspolitik verfolgen und voranbringen will; denn die Migration ist ein grosses Problem, nicht der Schweiz, sondern der Welt. So viele Flüchtlinge wie heute hat es noch niemals auf diesem Planeten gegeben. Die meisten davon flüchten innerhalb ihres Landes oder innerhalb ihres Kontinentes. Sie suchen entweder Schutz für sich und für ihre Angehörigen, oder sie flüchten, weil die Lebensvoraussetzungen an den Orten, wo sie sind, nicht mehr gegeben sind. Oder sie flüchten halt eben auch, weil die Perspektiven, jemals ein menschenwürdiges Leben führen zu können, dort, wo sie sind, nicht gegeben sind - sei es aufgrund der Klimakrise, sei es aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen, sei es aufgrund wirtschaftlich desaströser Zustände, sei es aufgrund schrecklicher Kriminalität oder Banden oder Terrorismus - und sie entsprechend einen neuen Weg suchen müssen. [PAGE 2338]

Vielleicht sollten wir gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo wir diesen schönen Christbaum in der Kuppelhalle haben, noch ein Krippenspiel zum Christbaum hinzustellen, damit wir jedes Mal, wenn wir in die Halle hineinkommen, eine geflüchtete, hochschwangere Frau mit ihrem Partner sehen und nicht nur den glänzenden Christbaum.

Ich komme zum Fazit: Der Migrationspakt schützt ausdrücklich die Souveränität der Staaten. Er legt die Verantwortung für Migrationsfragen weiterhin in die Hände der nationalen Regierungen und soll als Leitfaden für gemeinsame Lösungen dienen, ohne die Autonomie der Staaten zu gefährden. Die Schweiz wäre mit ihrer vorbildlichen Migrationspolitik eigentlich dafür prädestiniert, den Weg, den man 2016 eingeschlagen hat, auch weiterzuführen.

Ich bitte Sie, der Minderheit II (Glättli) zu folgen und der Schweiz diese Vorschrift nicht zu machen.

Ich sage noch einen letzten Satz: Eigentlich gehört dieser Pakt gar nicht in diesen Rat, sondern ist Aufgabe des Bundesrates.