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preparatory:AB 351332

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-19

Wortprotokoll

Ich spreche zu den beiden Minderheiten Bircher in Block 1. Zu Artikel 10 Absatz 1: Es muss nicht alles neu erfunden werden, sondern es muss praxisnah und einfach umzusetzen sein, wenn möglich auch noch kostensparend. Mit Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4 zur Nachtassistenz wird ein gutes Zusatzangebot definiert. Die Zusatzbeiträge sollen auf die Personen aufgeteilt werden, die einen Anspruch auf den jeweiligen Zusatzbeitrag haben. Gerade die Nachtassistenz leistet einen Beitrag dazu, dass die betroffenen Personen möglichst selbstbestimmt zuhause bleiben können. Sind es aber innerhalb eines Haushalts mehrere Personen, die eine Nachtassistenz beanspruchen, darf man gerne diese Synergien nutzen. Innerhalb des gleichen Haushaltes ist es immerhin möglich, Kosten einzusparen.

Zur zweiten Minderheit Bircher betreffend den Tod in Heimen und die Rückerstattung von Ergänzungsleistungen bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a: Die Ergänzungsleistungen werden im Voraus bezahlt, und falls eine Person stirbt, hat sie zu viele Ergänzungsleistungen erhalten. Hier will die SVP-Fraktion beim geltenden Recht bleiben. Unter Buchstabe a steht geschrieben, dass keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe entstehen soll. Jeder Kanton kann selbstständig die Kosten begrenzen, die aufgrund eines Aufenthalts in einem Heim oder Spital berücksichtigt werden. Sterben soll dabei nicht als Ausnahme geregelt werden, sondern gehört dazu. Deshalb soll bei Buchstabe a weiterhin das geltende Recht angewandt werden.

Weiter unterstützen wir den Antrag Burgherr, und den Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas unterstützen wir ebenfalls.

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