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preparatory:AB 357536

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer guten Krisenvorsorge bewusst. Er stärkt diese mit dem neuen Pandemieplan sowie der Revision des Epidemiengesetzes, damit die Überwachung übertragbarer Krankheiten optimiert und neue Gefahren rasch erkannt und bekämpft werden können. Zudem hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket verabschiedet, um Engpässe bei Arzneimitteln zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel richten sich nach den finanzpolitischen Vorgaben. Es ist die Verantwortung der Ämter, die Budgetvorgaben umzusetzen und die Aufgaben entsprechend zu priorisieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese Arbeit mit grosser Sorgfalt und Umsicht vorgenommen, mit dem Ziel, die Qualität des Schweizer Gesundheitswesens zu erhalten. Das BAG wird sich weiterhin dafür einsetzen, die öffentliche Gesundheit zu stärken, auch wenn es die finanzpolitische Situation nicht mehr zulässt, sämtliche bisher erbrachten Leistungen in der gewohnten Weise aufrechtzuerhalten. [PAGE 881]