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preparatory:AB 357563

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Das Eidgenössische Departement des Innern hat zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Februar 2025 Vertreter der St.[NB]Galler Behörden empfangen, um diese Problematik zu besprechen und Lösungsszenarien zu erörtern. Seitens BLV wurde mehrfach klar kommuniziert, dass Lebensmittel, die die Höchstwerte überschreiten, nicht auf den Markt gebracht werden dürfen und das aktuelle Vorgehen des Kantons St.[NB]Gallen daher nicht mit der Lebensmittelgesetzgebung vereinbar ist. Es wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte geschaffen, um Massnahmen auszuarbeiten. Dabei sind die Höchstwerte für die auf den Markt gebrachten Lebensmittel einzuhalten. Zwischenzeitlich wurde die Motion 25.3421 der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eingereicht und vom Erstrat am 4.[NB]Juni 2025 angenommen. Die Forderungen der Motion werden von der Arbeitsgruppe in deren Beurteilung einbezogen, sobald der Zweitrat entschieden hat.