preparatory:AB 360444
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-08
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat an der Sitzung vom 23./24.[NB]Juni 2025 die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes, zu den Too-big-to-fail-Instrumenten, beraten. Der Nationalrat behandelt dieses Geschäft als Erstrat.
Seit 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten geregelt. Aktuell dauern diese Ausnahmebestimmungen bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Der Bundesrat beantragt nun eine weitere befristete Verlängerung bis zum 31.[NB]Dezember 2031, damit das Parlament diese Ausnahmeregelungen im Kontext des gesamten Massnahmenpakets zur Bankenstabilität beurteilen kann.
Zur Erinnerung sei nochmals der vorgesehene Fahrplan des Bundesrates für dieses Massnahmenpaket erwähnt. [PAGE 1322] Zur Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften, die bisher auf Verordnungsstufe geregelt war, will der Bundesrat dem Parlament im ersten Halbjahr 2026 eine Botschaft für eine Regelung auf Gesetzesstufe vorlegen. Für die weiteren gesetzlichen Too-big-to-fail-Massnahmen folgt die Botschaft des Bundesrates im ersten Halbjahr 2027. Weitere Anpassungen auf Verordnungsstufe sind in der Vernehmlassung.
Worum geht es? Banken mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz können heute gewisse Anleihen emittieren, die im Falle einer drohenden Insolvenz entweder in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Diese sogenannten Too-big-to-fail-Instrumente leisten einen zentralen Beitrag zur Stabilität des Schweizer Finanzplatzes, da sie in Eigenmittel der betroffenen Banken umgewandelt werden respektive die Eigenmittel stärken. Damit diese Instrumente zum Zeitpunkt der Wandelung bzw. zum Zeitpunkt der Abschreibung ihre Wirkung haben, ist es entscheidend, dass ihre Ausgabe in der Schweiz erfolgt. Das Steuergesetz hat aber diesbezüglich eine nachteilige Regelung. Zinszahlungen aus Anleihen unterliegen grundsätzlich der Verrechnungssteuer. Deshalb hat das Parlament im Nachgang zur Finanzkrise für Too-big-to-fail-Instrumente ab dem 1.[NB]Januar 2013 Ausnahmebestimmungen von der Verrechnungssteuer geschaffen. Da diese Ausnahmeregelungen aktuell, wie erwähnt, bis zum 31.[NB]Dezember 2026 befristet sind und die neue Gesetzgebung nicht vorher in Kraft treten wird, beantragt der Bundesrat nun die Verlängerung ohne inhaltliche Diskussion bis zum 31.[NB]Dezember 2031. Würden diese Ausnahmebestimmungen nicht gelten, wäre die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und auch viel teurer. Diese Ausnahmebestimmungen ermöglichen eine Emission zu wettbewerbsfähigen Bedingungen. Ziel ist es, die inhaltliche Diskussion dieser Regelung im Gesamtkontext zu führen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dieser Fristverlängerung zuzustimmen. Es wäre wirklichkeitsfremd, so die Mehrheit, wenn man diese Regelung auslaufen lassen würde, obschon man heute schon wisse, dass die neuen Regelungen nicht vorher in Kraft treten könnten.
Eine Minderheit der Kommission will auf diese Vorlage nicht eintreten, mit dem Argument, man müsse die inhaltliche Diskussion über diese Instrumente führen. Eine weitere Minderheit beantragt Ihnen, die Vorlage zu sistieren, bis die laufende Revision der Verordnung über die Eigenmittel und die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser in diesem Bereich abgeschlossen sei. Mit dieser Vorlage würde eine weitere Sonderbehandlung für Banken geregelt. Das Parlament sei gut beraten, sich diesen Vorwurf nicht einzuhandeln.
Im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten, sie nicht zu sistieren und ihr zuzustimmen.