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preparatory:AB 362847

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte einfach ergänzen und auch begründen, wieso ich zu dieser Minderheit gehöre. Ich habe sehr viel Verständnis für das Territorialitätsprinzip, und - der Kommissionssprecher, Kollege Germann, hat das ausgeführt - wir sollten und wollen es auch nicht aufheben. Hier geht es um einen kleinen Teil, bei dem man ganz gezielt sagt, dass wir da eigentlich darüber nachdenken müssten. Wir selber hören ja vermutlich immer wieder von Leuten, die gesagt haben: "Jetzt habe ich ein billigeres Medikament im Ausland gekauft, und das wird mir nicht vergütet. Das verstehe ich nicht. Ich sorge mich quasi darum, dass man die Gesundheitskosten senkt, und werde dafür bestraft."

Ich hätte dieser Motion nie zugestimmt, wenn der Geltungsbereich nicht sehr eingeschränkt wäre. Ich nehme an, dass sich auch der Nationalrat, der sie mit 134 zu 24 Stimmen angenommen hat, durch diese Einschränkung hat leiten lassen und gesagt hat, dass man das machen kann. Es ist wichtig, zu sagen, dass der Versandhandel nicht darunterfällt. Es geht also nicht, dass man sich über den Versandhandel die Medikamente zukommen lässt. Und ganz wichtig ist, es wurde gesagt: Das Medikament muss mit einem Rezept durch eine in der Schweiz zugelassene und praktizierende Ärztin verschrieben worden sein. Es muss ein in der Schweiz zugelassenes Medikament sein. Das schliesst schon sehr viel Missbrauch aus. Es muss auch günstiger sein als in der Schweiz.

Und es gibt ja heute schon Fälle, in denen ein im Ausland gekauftes Medikament vergütet wird, nämlich dann, wenn man während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts, also in den Ferien, ein Medikament kauft, weil man dort erkrankt ist. Es gibt eine eingeschränkte Version, und das ist natürlich nachvollziehbar.

Ich glaube, die Sorgen, dass man hiermit die Sicherheit in der Schweiz reduziert und das Territorialitätsprinzip stark schwächt, sind nicht nachvollziehbar. Die Anwendung wäre wirklich sehr eingeschränkt, und zwar auf diejenigen Fälle, bei denen man nachvollziehen kann, dass man die Vergütung sicherstellen sollte.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. [PAGE 936]