preparatory:AB 363921
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Ich präsentiere Ihnen die Minderheitsanträge in Block 2 und die entsprechenden Ergebnisse der Abstimmungen in der Kommission. In Block 2 werden die Eckpunkte des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative der Mitte definiert. Verschiedene Konzepte stehen sich hier gegenüber. Unter anderem wurde die Frage, wo an den Zivilstand anzuknüpfen sei, kontrovers diskutiert.
Als Erstes gibt es die Minderheit de Courten bei Artikel 3 Absätze 3 und 4 sowie bei Artikel 29ter Absatz 2 Litera b. Es geht hier um die Beitragsbefreiung der nicht erwerbstätigen Ehepartnerinnen und Ehepartner. Die Minderheit de Courten beantragt, die geltende Regelung beizubehalten, wonach ein nicht erwerbstätiger Ehegatte durch den erwerbstätigen Ehegatten in der AHV mitversichert ist. Nach Ansicht der Minderheit würde die Abschaffung dieser Regel Familienmodelle benachteiligen, in denen ein Elternteil aus dem Erwerbsleben ausscheidet, z.[NB]B. wegen der Kindererziehung, und zu Ungerechtigkeiten für Personen mit niedrigem Einkommen führen. Sie ist der Ansicht, dass der derzeitige Mechanismus einer nach wie vor weitverbreiteten Rollenteilung entspricht.
Die Mehrheit argumentiert, dass mit der anvisierten Auf- respektive Anhebung des Plafonds der Renten für Ehepaare auch die mit dem Zivilstand der Ehe verbundenen Vorteile abzuschaffen seien, und dazu gehört die Beitragsbefreiung des nicht erwerbstätigen Ehepartners. Der Antrag der Minderheit de Courten wurde entsprechend mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Anschliessend liegt ein Antrag der Minderheit Piller Carrard bei Artikel 22ter vor. Heute haben Personen im Rentenalter Anspruch auf eine Rente für jedes minderjährige Kind. Die Minderheit Piller Carrard beantragt, diese Kinderrenten in der AHV beizubehalten. Gemäss ihr stellen diese Leistungen eine zielgerichtete Unterstützung von Familien dar und entsprechen einer Solidarität zwischen den Generationen. Die Mehrheit hingegen beantragt die Streichung dieser Leistung, die sie als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Zudem lassen sich dadurch die Ausgaben der AHV entlasten. Es ist ab [PAGE 1818] dem Jahr 2035 mit Kostenreduktionen von rund 260 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Die Mehrheit beantragt Ihnen diese Streichung mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Bei Artikel 35 geht es um verschiedene Modelle zur Aufhebung des Plafonds der Renten. Es liegen die Minderheit I (Hässig Patrick) und die Minderheit II (Marti Samira) vor.
Zuerst zum Antrag der Mehrheit: Diese will den heute bestehenden Plafond von 150 Prozent streichen. Dies bedeutet, dass neu die beiden Ehepartner zusammen auf Renten von 200 Prozent kommen könnten. Im Konzept sieht die Mehrheit vor, dass dies erst für Neurentnerinnen und Neurentner, nicht jedoch für laufende Renten gelten soll; dies mit der Begründung, dass die gegenwärtigen Rentner von den mit der Ehe verbundenen Vorteilen in der AHV profitieren konnten.
Die Minderheit I (Hässig Patrick) will ebenfalls eine Aufhebung des Plafonds ausschliesslich für Neurentner. Bei diesem Modell steigt der Plafond jedoch nicht unmittelbar an, sondern abgestuft. Ziffer III Absatz 5 zeigt dies auf. Der Plafond steigt innerhalb von neun Jahren zuerst auf 155 Prozent und dann auf 200 Prozent. Die Minderheit I argumentiert, dass dieses Modell generationengerechter sei. Neurentner hätten noch während ihres ganzen Erwerbslebens von den Vorteilen der Ehe profitiert. Deshalb sei eine Übergangszeit bis zum vollen Anstieg des Plafonds gerechtfertigt.
Die Minderheit II (Marti Samira) sieht eine Anhebung des Rentenplafonds auf 175 Prozent vor, dies für alle Renten, auch für bestehende Renten. Dies sei eine bessere Antwort auf die Volksinitiative der Mitte, welche für alle Rentnerinnen und Rentner eine Verbesserung vorsehe. Zudem vermeide dieses Modell unerwünschte Schwellenwirkungen. Man erreiche so eher den Mittelstand und die unteren Einkommensklassen und gehe so zielgerichteter vor.
Die Konzepte werden noch um die Bestimmung in Artikel 35bis ergänzt. Diese betrifft den sogenannten Verwitwetenzuschlag. Gemäss aktuellem Recht erhalten verwitwete Personen einen Zuschlag zu ihrer Altersrente von 20 Prozent. Die Konzepte der Mehrheit und der Minderheit I (Hässig Patrick) beantragen die Streichung dieses Zuschlags, dies mit der Begründung, dass beim Übergang zu zivilstandsunabhängigen Renten konsequenterweise auch die mit der Ehe verbundenen Privilegien zu streichen seien. Die Minderheit Marti Samira beantragt, diesen Zuschlag beizubehalten.
Zu den Kosten: Die Prognosen, die ich Ihnen im Folgenden nenne, beziehen sich auf das Jahr 2035. Das Modell der Mehrheit führt zu Mehrkosten von rund 450 Millionen Franken jährlich, jenes der Minderheit I (Hässig Patrick) zu 110 Millionen Franken, jenes der Minderheit II (Marti Samira) zu 1,25 Milliarden Franken. Das Modell der Minderheit II würde zudem noch zusätzliche Kosten von 740 Millionen Franken pro Jahr mit sich bringen, sollte die Minderheit Marti Samira in Bezug auf den Verwitwetenzuschlag obsiegen.
In der Kommission standen sich die verschiedenen Anträge zur Änderung des Plafonds für Ehepaarrenten gegenüber. Die Version der Mehrheit der SGK-N wurde mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegenüber dem geltenden Recht angenommen. In einer vorangegangenen Abstimmung war der Antrag der Minderheit I (Hässig Patrick) mit 12 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen gegenüber dem Antrag der Mehrheit der SGK-N abgelehnt worden. Und in einer wiederum diesem Entscheid vorangegangenen Abstimmung war der Antrag der Minderheit II (Marti Samira) mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegenüber dem Antrag der Mehrheit der SGK-N abgelehnt worden. Der Antrag der Minderheit Marti Samira zu Artikel 35bis wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Zur Minderheit Rechsteiner Thomas bei Ziffer IV Absatz 1bis: Ich habe bereits in meinen einleitenden Erläuterungen darauf hingewiesen, dass die Kommission die Anpassung der Hinterlassenenrente parallel zur Volksinitiative der Mitte "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" behandelt hat. Die Mehrheit der Kommission beantragt, dieser Volksinitiative die nun vorliegende ergänzte Gesetzesvorlage als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, denn die Vorlage nimmt laut der Mehrheit das Anliegen der unplafonierten Renten auf, bettet dieses aber in ein konsistentes Konzept ein, welches auch die Vorteile, die in der AHV mit der Ehe verbunden sind, anpasst. Die Minderheit Rechsteiner Thomas beantragt hingegen, die Gesetzesvorlage der Volksinitiative nicht als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Sie argumentiert, man gehe damit weiter, als von der Initiative gefordert sei; zuerst sei die Volksabstimmung abzuwarten. Der Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.